14 Coronafälle in Seniorenwohnanlage im Landkreis Sonneberg
Landkreis Sonneberg. Im Landkreis Sonneberg sind nach heutiger Meldung zehn Bewohner sowie vier Mitarbeiter einer Seniorenwohnanlage mit dem Coronavirus infiziert.
Im Haus wohnen insgesamt 37 ältere Mieter. Ein Teil von ihnen ist pflegebedürftig – als Demenzerkrankte oder auch als Dialysepatienten müssen sie entsprechend versorgt werden. In der Einrichtung sind 25 Beschäftigte tätig.
Das Landratsamt Sonneberg hatte am 19. April 2020 vorsorglich alle Bewohner und das gesamte Personal der Seniorenwohnanlage testen lassen, nachdem bei zwei Mietern eine Coronavirus-Infektion nachgewiesen wurde.
Die zehn infizierten Bewohner sind zwischen 64 und 89 Jahre alt. Eine der Infizierten wurde stationär aufgenommen. Aktuell zeigen die übrigen infizierten Hausbewohner sowie die betroffenen Mitarbeiter keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung. Die betroffenen Mieter werden in ihren Zimmern soweit möglich isoliert und unter entsprechenden Schutzmaßnahmen versorgt. Die vier infizierten Mitarbeiter befinden sich in häuslicher Quarantäne.
Alle weiteren Testungen erbrachten bisher keinen Labornachweis auf eine Infektion mit dem Coronavirus. Die Ursache des Ausbruchs ist derzeit ungeklärt.
Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Sonneberg steht in intensivem Kontakt mit der Einrichtung. Diese hat entsprechend der Richtlinien des Robert Koch-Instituts folgende Festlegungen getroffen:
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Das Personal trägt ab sofort während der Betreuung aller Bewohner vollumfängliche persönliche Schutzausrüstung.
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Alle Bewohner tragen ab sofort einen Mund-Nasen-Schutz, sobald ein Mitarbeiter den Raum betritt.
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Allen Bewohnern wurde eindringlich angeraten, die Einrichtung vorerst nicht zu verlassen.
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Der Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen ist untersagt.
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Die Essenaufnahme erfolgt ab sofort nur noch auf den jeweiligen Zimmern.
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Die betroffenen Etagen der Einrichtung wurden als Coronavirus-Bereiche kenntlichgemacht und ihre Zugänge für nicht autorisierte Personen geschlossen.
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Das Personal wird bereichsorientiert eingesetzt.
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Alle Bewohner und alle Beschäftigten werden zweimal wöchentlich getestet, um die Infektionsverläufe in der Einrichtung nachweisen und weitere Maßnahmen treffen zu können.
Die Einrichtung hat nach eigener Aussage frühzeitig begonnen, den eigenen Pandemieplan sowie verschärfte Hygienerichtlinien umzusetzen. Das Haus wurde für den Besucherverkehr geschlossen. Alle Mieter wurden ausführlich belehrt. Die gemeinsame Essensversorgung der Bewohner wurde in drei Schichten gegliedert. Bei der Einnahme der Mahlzeiten wurde auf ausreichenden Abstand geachtet. Weiterhin wurden alle Mitarbeiter geschult. Die Einrichtung organisiert nun angesichts der häuslichen Quarantäne der vier infizierten Beschäftigten die weitere Versorgung der Bewohner.
Der Fall zeigt deutlich, wie wichtig die Betretungs- und Kontaktverbote sind und wie notwendig das generelle Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist.
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