Migrationspakt noch nicht unterschriftsreif
Leserbrief zum Artikel „Zum Migrationspakt: Ihre Meinung ist gefragt!“ in der SR vom 10.11.2018.
Wenn man die ca. 32 Seiten des Migrationspaktes liest, stellt man bald fest, wie einseitig er ist. Die Zielländer der Migranten sollen nur Verpflichtungen übernehmen und die Migranten haben weitreichende Rechte. Dass die Migranten neben Rechte in den Zielländern auch Pflichten haben sollten, davon habe ich nichts gelesen. Und dass die Aufnahmeländer auch Rechte haben, wie z.B. Kriminelle und Integrationsverweigerer dahin zu schicken
wo sie herkommen – davon steht auch nichts im Migrationspakt. In der vorliegenden Form sollte er nicht unterschrieben werden. Zu den Pflichten der Migranten gehören nun mal die Einhaltung der Gesetze der Zielländer und der Respekt vor den Wertvorstellungen, den Sitten und Gebräuchen in den gewünschten Aufenthaltsländern. Niemand verlangt, dass ein Migrant eine Thüringer Rostbratwurst essen soll; das können wir von den Vegetariern auch nicht verlangen! Aber ein Mindestmaß an Integrationsleistung kann man schon erwarten.
Unser Staat war schon vor 2015 mit der Integration von Flüchtlingen überfordert – sonst würde es heute nicht so viel Clankriminalität und Parallelgesellschaften in den Großstädten geben. Zu uns kommen auch Menschen aus Kriegsgebieten, die Gewalt erlebt haben, die im Sinne eines konservativen Islam erzogen wurden, bei denen Frauenrechte keine Rolle spielen, die antisemitisch eingestellt sind usw.
Zu gesellschaftlichen Verwerfungen kommt es, wenn aus falsch verstandener Toleranz unsere Behörden vor Steinzeitislam und archaischen Wertvorstellungen kapitulieren anstatt z.B. eine kritische Islamdebatte anzustreben,
wie es moderate und aufgeklärte Moslems (z.B. Herr Mansour) fordern. Hierzu zwei Beispiele: Ein Jugendamt wird von einer vorgesetzten Stelle angewiesen, nicht einzugreifen wenn Migrantenkinder grün und blau geschlagen werden, das gehört schließlich zu deren „Kultur“, die wir zu respektieren haben. Ein Lehrer lässt während des Ramadans einen durstigen Schüler mit Migrationshintergrund trinken und bekommt danach vom Schulamt einen Anschiss. Was war passiert? Der Vater des Schülers hatte sich beim Schulamt beschwert, dass der „böse“ Lehrer nicht seine Religion respektiert. Da hätte schon das Schulamt den Lehrer unterstützen und für das Kindswohl eintreten müssen.
Heinz Bach
Lengfeld
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