Wahl der Ortsteilräte in Schleusingen
Schleusingen. Zur Wahl der Ortsteilräte für den Zeitraum 2019 bis 2024 in den Ortsteilen Ratscher, Heckengereuth, Geisenhöhn und Gottfriedsberg finden gemäß § 45 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung sowie § 4 der Hauptsatzung der Stadt Schleusingen Bürgerversammlungen statt.
Dazu sind alle wahlberechtigten Bürger der Ortsteile hiermit eingeladen.
Die Termine zur Wahl der Ortsteilräte werden wie folgt festgelegt:
- Gottfriedsberg, Vereinsraum: Mittwoch, 19. Juni 2019, 18 Uhr,
- Geisenhöhn, Vereinshaus: Mittwoch, 19. Juni 2019, 20 Uhr,
- Heckengereuth, Vereinshaus: Donnerstag, 20. Juni 2019, 18 Uhr,
- Ratscher, Vereinshaus: Donnerstag, 20. Juni 2019, 20 Uhr.
Jeder Bürger des Ortsteils ist vorschlagsberechtigt. Er kann höchstens so viele Personen vorschlagen, wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen und den Nachnamen, Vornamen und den Beruf des Vorgeschlagenen enthalten.
Der Vorgeschlagene muss vor Beginn der Stimmabgabe seine Einwilligung erklären. Ist der Vorgeschlagene nicht anwesend, so muss dem Wahlleiter eine schriftliche Einwilligungserklärung vorliegen.
Es erfolgt für die genannten Ortsteile jeweils die Wahl von 4 Mitgliedern für den Ortsteilrat. Jeder Wahlberechtigte hat 4 Stimmen.
Gewählt sind die Kandidaten in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen. Die danach nicht berufenen Kandidaten sind in der Reihenfolge Nachrücker. Die Wahl ist geheim.
André Henneberg
Bürgermeister Schleusingen
Foto: Südthüringer Rundschau