Das Thüringer Forstamt Heldburg informiert: Achtung! Gefahr im Verzug!
Heldburg. Als Folge der Sturm- und Schneebruchereignisse zu Jahresbeginn 2018 und dem im Jahresverlauf folgenden, trockensten und wärmsten Sommer seit Beginn der Wetteraufzeichnungen ist es im Jahr 2018 in den Thüringer Wäldern zu einer Borkenkäfermassenvermehrung und zu massiven Absterbeerscheinungen gekommen. Neben der hauptbetroffenen Fichte weisen auch andere Baumarten teilweise erhebliche Zeichen der Schädigung und des Trockenstresses auf.
Leider hat auch die Witterung im Winter 2018/2019 durch eine anhaltend ungenügende Niederschlagssituation zu keiner Entspannung führen können.
Für den weiteren Verlauf der Entwicklung im Jahre 2019 müssen die Rahmenbedingungen aktuell als dramatisch bezeichnet werden. An dieser Einschätzung hat auch die feuchtkühle Witterung der ersten Maihälfte bislang nur gering entspannend gewirkt. An unseren forstlichen Messstationen war noch zu Beginn der Vegetationsperiode der niedrigste je gemessene Bodenwassergehalt zu verzeichnen. lm Ergebnis des extremen Trockenstresses in 2018 starteten die Thüringer Wälder äußerst geschwächt in die neue Vegetationsperiode. Die Menge des gerade für Fichtenwälder besonders gefährlichen Borkenkäfers „Buchdrucker“ hat sich gegenüber dem Wert zu Jahresbeginn 2018 durch drei vollentwickelte Generationen um das 30-fache erhöht.
Es ist damit zu rechnen, dass aus den befallenen Bäumen ausfliegende Jungkäfer benachbarte stehende Fichten befallen und damit einen flächigen Befall verursachen. Wegen der Vielzahl an Befallsstellen ist zu befürchten, dass bei unterbleibender Sanierung ausgedehnte Waldflächen zerstört werden und in den Folgejahren auf Kosten der Waldeigentümer wieder aufgeforstet werden müssten.
Alle Forstbetriebe und Waldbesitzer sind deshalb aufgefordert, alles in ihrer Kraft stehende zu tun, um eine weitere Eskalation der Borkenkäfermassenvermehrung zu verhindern.
Um großflächigeren Folgeschäden durch Borkenkäfer und anderen lnsekten in Nadelholzbeständen vorzubeugen, werden hiermit alle Privatwaldbesitzer im Bereich des Forstamtes Heldburg dazu aufgefordert, ihre Waldflächen auf akuten Borkenkäferbefall und Windwurf zu kontrollieren und geschädigte Bäume möglichst kurzfristig aufzuarbeiten und aus dem Wald zu transportieren.
Auszug aus dem Thüringer Waldgesetz (Thür.WaldG) in der aktuellen Fassung
§ 11 Waldschutz
(1) Die Waldbesitzer sind verpflichtet, den Wald gegen Gefahr drohende Übervermehrung von Forstökosysteme schädigende Pflanzen und Tiere, gegen schädigende Naturereignisse, gegen Feuer und Forstfrevel nach bes-ten Kräften zu schützen und vor Schäden zu bewahren. Der Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen und solche der Überwachung. Bei allen Schutzmaßnahmen sind möglichst umweltverträgliche Verfahrensweisen anzuwenden.
gez. i. V. Zehner
Thüringer Forstamt Heldburg
Foto: Pixabay