Behördenwillkür in unserem „Rechtsstaat“
Leserbrief. In meinem letzten Leserbrief bin ich unter anderem ja auch auf die Drohungen des Landrates in der Amtsblattausgabe 14/2019 eingegangen, die wohl eine Reaktion auf meine Leserbriefe in der Rundschau waren. Sicher ist den aufmerksamen Lesern nicht entgangen, dass der Autor dieser Stellungnahme im Gegensatz zu mir nicht den Mumm hatte, auch mit seinem Namen dafür einzustehen. Aber nachdem er mich dabei namentlich vorführte, können wir seine Identität auch lüften – gel Herr Wolfgang E. Benkert! Der Herr Amtsleiter fuhr aus der sicheren Deckung schwere Geschütze an Drohungen gegen mich auf wie Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung oder das Verfassen von Hetzbriefen, um mich einzuschüchtern. Als cleverer Jurist mit der garantierten Rückendeckung des Staates sowie seines Landrates hatte er ja auch gar nichts zu befürchten und konnte wie immer auf seine Narrenfreiheit bauen.
Vielleicht hätte ich wirklich auf den Rat von Freunden hören sollen die meinten, „warum fragst du überhaupt, bau doch einfach, gegen die da oben hast du eh keine Chance, auch wenn du 1.000 mal Recht hast!“ Doch dazu später noch einmal, denn ich glaubte damals tatsächlich noch an das Gute und an einen echten Rechtsstaat sowie an einen Landrat, der sich für die Bürger seines Landkreises einsetzt.
Wer die Willkür nicht selbst erlebt hat oder an meinen Aussagen immer noch zweifelt, der findet im Netz jede Menge zu Behördenwillkür in unserem angeblich so stolzen Rechtsstaat.
Hier ein Auszug aus dem Artikel „Amtswillkür und Rechtsbeugung durch deutsche Beamte als neuer Amtssport“ (publiziert am 09. Oktober 2010 von justizfreund-admin.de):
„Viele deutsche Beamte scheinen einen neuen Sport entdeckt zu haben – Amtswillkür und Rechtsbeugung verbreitet sich zusehendst in deutschen Amtsstuben… wenn Beamte ihre Position oder Funktion dahingehend nutzen, um der eigenen Profilierungssucht nachzukommen und dabei willkürlich agieren und das Recht für sich beugen… die Tatsache, dass sogar Dienstaufsichtsbeschwerden bei den jeweiligen Vorgesetzten wirkungslos bleiben getreu dem Motto „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ werden Beschwerden einfach unter den Teppich gekehrt und der „Täter“ hat keinerlei Strafen oder Belehrungen zu befürchten… Es entwickelt sich daher eine Masche, bei der Beamte geltendes Recht in unterschiedlichsten Formen beugen, brechen oder schlichtweg sich darüber hinwegsetzen können!“
Eines der prominentesten Opfer von Behördenwillkür ist sicher Günther Jauch. Im Artikel „Behördenwillkür im Paragraphendschungel“ (Frankfurter Allgemeine vom 11. April 2008) können Sie unter anderem lesen: „Ich habe die Ungleichbehandlung, die Willkür und die zeitweilige Schikane nicht einfach hingenommen… Auch ich empfand die Tatsache, dass viele Mitarbeiter der Verwaltung nicht auf Augenhöhe, sondern auf zuweilen unangenehme Art von oben herab den Antragsteller verbescheiden, als schlimmer und entwürdigender, als wenn das Ansinnen mit dem Stempel „abgelehnt“ bedacht wurde… Nun ist Paragraphenreiterei und Bürgerfreundlichkeit ja schwer fassbar… Auch mir wurde angeboten, bei Widerspruch den Gerichtsweg zu bemühen. Dann könne man ja sehen, was nach 6 Jahren herauskomme… Zum anderen wird mir oft vorgeworfen, dass meine Kritik nicht die entscheidenden Leute aus dem Amt gehoben habe. …Aber versuchen Sie mal, einen Amtschef, der jahrelang unter aller Augen so entscheidet, wie er entscheidet, loszuwerden!“
„Am Ende hat der berühmt gewordene Battis-Bericht meine Vorwürfe bestätigt und dokumentiert… Am Ende stand klare Selbstkritik und eine Strukturreform samt Clearingstelle!“
Das war zwar ein Happy End für Günther Jauch, hilft mir trotz vieler Parallelen aber wenig, da ich weder so prominent wie Jauch bin, noch die Mittel habe, so einen Top-Juristen wie Battis zu bezahlen und unser Herr Landrat leider auch nicht das Format des Potsdamer Oberbürgermeisters hat, um Fehler zuzugeben und entsprechend zu reagieren. Im Gegenteil, er hat nach 3 wöchiger Wartezeit einen von mir gewünschten Gesprächstermin im Landratsamt, dessen Zustimmung bereits signalisiert war, kurzfristig und ersatzlos abgesagt. So viel Respekt und Wertschätzung genießt ein einfacher Bürger bei unserem Landrat!!!
Die Wiedergabe der vorgenannten Zitate bzw. Fakten stellen nach meinem Rechtsverständnis weder eine Verleumdung noch einen Straftatbestand dar, sondern sind leider bittere Realität!!
Und um das Ganze zu toppen noch einige Informationen zur Sache:
1.) Seltsamerweise konnte der Herr Benkert das Ergebnis meiner Petition im Landtag, die ich über den Bürgerbeauftragten Thüringens eingereicht habe und die erst am 27. August 2019 abschließend behandelt wurde, bereits in der Ausgabe am 17. August 2019 bekannt geben. Wäre ich als Einreicher, der gegen das Bauamt geklagt hatte, nicht als erster offizieller Adressat berechtigt gewesen? Soviel zum Thema Seilschaften! Hier ging alles Hand in Hand!
2.) Der 2. Fakt erklärt den vorgenannten Punkt natürlich: Vorsitzender des Petitionsausschusses im Landtag, über den meine Eingabe ging, ist ein gewisser Herr Heym und der ist, welch ein Zufall – ein Parteifreund unseres Landrates. Braucht es da noch Erklärungen? Denken wir dabei an „die Augen der Krähen“ und „dass man eh keine Chance hat“.
Zitat des Bundestagspolitikers B. Loos (CDU) vom 15. Mai 2019: „Der Petitionsausschuss soll den Bürger vor der Macht des Staates schützen, wenn diese Macht falsch und UNGERECHT ausgeübt wird!“ – Und die Realität? → Gute Nacht Deutschland!
3.) Schwülstige Erklärungen für die Verwaltungsentscheidung des Landtages gab es natürlich ausreichend auf 4 Seiten. Dabei wurden wesentliche Argumente meiner Eingabe elegant übergangen und vor allem wurde der Gleichheitssatz des Grundgesetzes, auf den ich ausdrücklich hingewiesen hatte, völlig ignoriert. Was also ist unser Grundgesetz in der Praxis wert?
4.) Ein Hauptargument der fadenscheinigen Ablehnung ist, dass durch meine kleine Hütte „öffentliche Belange und die natürliche Eigenart der Landschaft und ihres Erholungswertes beeinträchtigt werden würde“. Ausgeblendet werden dabei hunderte bereits bestehende Hütten im Landkreis. Und dass meine geplante 24 m² und 2,2 m hohe Hütte im Vergleich zu den allseits genehmigten, naturverschandelnden und über 100 m hohen Vogelschredderanlagen, Verzeihung Windräder, „unsere natürliche Eigenart der Landschaft“ nicht annähernd so beeinträchtigt, interessiert die hoch bezahlten Volksvertreter in Erfurt in keinster Weise!
5.) Schlussendlich sollen Sie auch noch wissen, dass unser „Freistaat“ Thüringen neben Bremen das einzige Bundesland in Deutschland ist, in dem zum Beispiel die Versammlungsstättenverordnung immer noch nicht umgesetzt wurde. Unseren Baugesetzgebern in Thüringen ist demnach die Verhinderung unbedeutender Gartenhütten wichtiger als der Schutz von Menschen bei Veranstaltungen, die erhebliche Risiken bergen können. Da werden selbst Eingaben besorgter Landtagsmitglieder wie von Astrid Rothe-Beinlich aus 2012 sowie die Empfehlung der Bauministerkonferenz aus 2002 großzügig ignoriert. Schauen Sie mal auf die Zeiträume – wir leben mittlerweile in 2019!
6.) In Schweickershausen rennt eine Familie seit 4 Jahren(!) einer Baugenehmigung hinterher. In einem anderen benachbarten Dorf möchte eine Familie in Ortsmitte bauen. Das alles wird „erfolgreich“ und mit „großem Einsatz“ von unserem Bauamtsleiter verhindert!
Ich könnte noch jede Menge Beispiele für die Bürokratie, Starrheit und Willkür unserer Verwaltungen anführen, aber ich denke es reicht für heute.
Und nun erkläre mir noch einer, wir hätten Gerechtigkeit bzw. Rechtsstaatlichkeit! Wir alle wissen, wer dafür hauptverantwortlich ist. Bedenken Sie das bei der nächsten Wahl. Zumindest sollten Sie wissen, wen Sie nicht wählen wollen!
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Scheffel
Rieth
Foto: Pixabay
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