Allgemeinverfügung: Verbot von Veranstaltungen im Landkreises Hildburghausen mit mehr als 100 Personen
Landkreis Hildburghausen. Aus gegebenem Anlass möchten wir alle Bürger des Landkreises Hildburghausen über die Entscheidung zur Untersagung von Veranstaltungen informieren:
Veranstaltungen stellen eine besonders risikoreiche Situation dar, es reichen auch niedrige Teilnehmerzahlen aus, um den Virus weiter zu verbreiten. Der Schutz unserer Bevölkerung ist oberstes Anliegen unseres Gesundheitswesens und der Politik. Deshalb sind weitreichende Entscheidungen erforderlich.
Besonders in Krankenhäusern, Alten-und Pflegeheimen sowie Rehabilitationseinrichtungen werden die Bürger darum gebeten, nicht dringend notwendige Kontakte zu vermeiden.
Der Landkreises Hildburghausen hat auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes die Entscheidung getroffen, öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Vergnügungen, Ansammlungen sowie Versammlungen von mehr als 100 Personen im geschlossenen Raum sowie unter freiem Himmel bis einschließlich Freitag, den 10. April 2020 zu untersagen. Damit soll die Ausbreitung verlangsamt und besonders betroffene Altersgruppen geschützt werden.
Der Landkreises Hildburghausen hat aufgrund seiner ländlichen Struktur eine Vielzahl von Veranstaltungen mit lokalem und regionalem Bezug. Da 25 Prozent der Gesamtbevölkerung unseres Landkreises über 65 Jahre alt ist, sind bereits Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen als Veranstaltungen mit einer größeren Anzahl von Menschen einzustufen. Es besteht eine hohe Gefahr von Kontaktmöglichkeiten, die mit einem Übertragungsrisiko verbunden sind. Wege der Übertragung sind im Nachhinein nicht mehr nachzuvollziehen und es ist nahezu ausgeschlossen, alle Kontaktpersonen zu ermitteln.
Eine weitere Besonderheit unseres Landkreises ist die Nähe zum Freistaat Bayern und eine daraus resultierende hohe Anzahl von Pendlern in eine Region mit erhöhter Anzahl an nachgewiesenen COVID-19 Erkrankungen.
Ebenso war die vergleichsweise dünne medizinische Versorgungslage im ländlichen Raum zu betrachten. Die eingeleiteten Maßnahmen wurden notwendig, um Betriebe, Kindergärten, Schulen, Versorgungseinrichtungen und soziale Einrichtungen weiter zu betreiben.
Seitens des Gesundheitsamtes wird jeden Tag eine neue Risikowertung für unseren Landkreis vorgenommen. Dies kann ggf. zu gesonderten Regelungen für öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und soziale Einrichtungen führen.
Die Allgemeinverfügung wurde durch Aushang im Landratsamt Hildburghausen öffentlich bekannt gegeben und ist somit ab 13. März 2020, 0:00 Uhr wirksam.
Dem Landratsamt Hildburghausen ist durchaus bewusst, dass diese Maßnahmen Einschränkungen mit sich bringen. Es wird dennoch um Verständnis gebeten, dass nicht notwendige Veranstaltungen zu Gunsten des Schutzes der Gesundheit unserer Bevölkerung abzusagen sind.
Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausen zum Verbot von Veranstaltungen auf dem Gebiet des Landkreises Hildburghausen mit mehr als 100 Personen
Der Landkreis Hildburghausen erlässt gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 lfSG (Infektionsschutzgesetz – Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen) in Verbindung mit§ 35 ThürVwVfG (Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 5 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz folgende
Allgemeinverfügung:
- Es ist untersagt, im gesamten Gebiet des Landkreises Hildburghausen öffentliche oder nichtöffentliche Veranstaltungen, Vergnügungen und sonstige Ansammlungen sowie Versammlungen und Aufzüge mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 100 Personen durchzuführen oder hieran teilzunehmen. Dies bezieht sich sowohl auf solche unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen.
- Die Anordnung ist zunächst befristet bis zum 10. April 2020.
- Die Allgemeinverfügung gilt an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekanntgegeben.
- Diese Allgemeinverfügung und ihre Begründung können während der Sprechzeiten im Landratsamt Hildburghausen, Gesundheitsamt, Wiesenstr. 18, 98646 Hildburghausen, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Hildburghausen, Wiesenstr. 18, 98646 Hildburghausen, Widerspruch erhoben werden.
gez. Thomas Müller
Landrat
Foto: Südthüringer Rundschau