Coronavirus: Regelungen zur Unterstützung der Kulturschaffenden
Kulturstaatssekretärin Tina Beer sichert Unterstützung für Thüringer Kulturschaffende zu
Erfurt/Landkreis Hildburghausen. „Um das Thüringer Kulturleben zu schützen und zu bewahren, bemühen wir uns um schnelle und unbürokratische Hilfe, denn wir wissen um die Lage der Thüringer Kulturschaffenden“, sagt Thüringens Kulturstaatssekretärin Tina Beer. „Wir arbeiten mit Hochdruck an Maßnahmen und Unterstützungsmodellen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens.“ Besonders die Kulturschaffenden, die mit ihrem Wirken zum (inter-)nationalen Ansehen des Kulturlandes Thüringen einen wesentlichen Beitrag leisten und oft freischaffend tätig sind, sind von den notwendigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch das Corona-Virus stark betroffen.
Die Staatssekretärin weist auf folgende aktuelle Regelungen zur Unterstützung der Kulturschaffenden hin:
„Die institutionelle Förderung wird normal fortgezahlt. Im Bedarfsfall können entgegen der Regelungen im Bescheid Raten früher überwiesen werden, um die Liquidität zu sichern.
Bei bereits bewilligten Projektförderungen ist die Situation vergleichsweise einfach: Bei Absage der Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt können die angefallen Kosten abgerechnet werden, ggf. kann eine Veranstaltung digital durchgeführt oder später nachgeholt werden.
Bei noch nicht bewilligten Maßnahmen, die in den kommenden Wochen/Monaten stattfinden sollen und bei denen bereits feststeht, dass die Veranstaltung gar nicht mehr durchgeführt werden kann, können im Ausnahmefall die bereits angefallenen und nicht mehr vermeidbaren Kosten maximal in Höhe der angekündigten Fördermittel bewilligt werden.
Möglicherweise bietet sich aber auch die Gelegenheit, digitale Angebote und Formate zu unterbreiten. Sollte es möglich sein, die Projekte nicht abzusagen, sondern in den virtuellen Raum zu verlagern, stehen die Fördermittel natürlich in der angekündigten Höhe zur Verfügung.
Aktuell können alle Veranstaltungen nach dem 1. Mai .2020 wie geplant bewilligt werden. Gleichwohl sollte geprüft werden, die Veranstaltungen in die zweite Jahreshälfte zu verlegen.
„Außerdem setzen wir uns mit Nachdruck gemeinsam mit den Kulturministerinnen und Kulturministern der anderen Bundesländer für ein unbürokratisches Nothilfeprogramm des Bundes für Selbständige, Kleinunternehmen und Vereine im Kulturbereich ein.“ Die Staatssekretärin bittet alle Kommunen und Landkreise bei ihrer eigenen Kulturförderung ähnlich zu verfahren wie das Land, um in einem gemeinsamen Kraftakt das reichhaltige Kulturland Thüringen über die Zeiten von Corona hinaus bewahren zu können.
Informationen/Leitfäden erhalten Kulturschaffende auch bei folgenden Organisationen:
- Börsenverein des Deutschen Buchhandels: Hinweise zum Coronavirus (17. März 2020) Zur Webseite
- FREO e.V.: Handlungsempfehlungen zum Schutz von freiberuflich arbeitenden Künstler*innen und Veranstalter*innen (16. März 2020) Zur Webseite
- Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V.: Wissenswertes zur Covid-19-Pandemie Zur Webseite
- Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA): Informationen zum Coronavirus – Hinweise der GDBA (11. März 2020) Zur Webseite
- Bundesarchitektenkammer: Coronavirus – Rechtliche Hinweise zum Umgang mit COVID-19 Zur Webseite
- Orchestervereinigung: Corona-Virus – Leitfaden für Freischaffende (12. März 2020) Zur Webseite
- Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller: Solidarität in Zeiten von COVID-19 – Handreichung für die Unterstützung selbständiger und freier Kulturschaffender (14. März 2020) Zur Webseite
- Aus Anlass der Corona-Krise startet die Deutsche Orchester-Stiftung eine bundesweite Spendenkampagne zugunsten freischaffender BerufsmusikerInnen. Zur Webseite
- Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) hat eine Nothilfe für ihre Wahrnehmungsberechtigten gestartet. (Wahrnehmungsberechtigte, die ausschließlich freiberuflich tätig sind und durch Covid-19-bedingte Veranstaltungs- oder Produktionsabsagen Honorarausfälle erlitten haben, können eine einmalige Hilfe in Höhe von 250 Euro im Rahmen der sozialen Zuwendungen der GVL erhalten.) Zur Webseite
- Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) verweist auf die Unterstützungsmöglichkeiten für Wortautoren und Verleger in aktuellen Notlagen. Zur Webseite
Quelle: Thüringenr Staatskanzlei
Foto: Südthüringer Rundschau