Eis und Bratwürste dürfen in Thüringen weiterhin auf der Straße verkauft werden
Erfurt/Landkreis Hildburghausen. Der Außerhaus-Verkauf von Eis und Bratwürsten sei weiterhin gestattet, teilte das Thüringer Gesundheitsministerium Freitagnachmittag mit:
„Die heute in Kraft getretene ‚Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2‚ enthält neben der Schließung von Bars, Cafés, Kneipen und Gaststätten auch die Schließung von Eiscafés. Lediglich für Gaststätten ist ein Außerhausverkauf unter Beachtung strenger hygienischer Maßstäbe nach § 4 der genannten Verordnung möglich.
Diese Ausnahme für Gaststätten findet auch für Einzelverkaufsstände Anwendung, an denen Lebensmittel zum Sofortverzehr angeboten werden, beispielsweise Eis- oder Bratwurststände. Die gilt jedoch nur, wenn folgende grundsätzlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen eingehalten werden:
- Ein Verzehr vor Ort ist untersagt!
- Stehtische an den Verkaufseinrichtungen sind nicht zulässig.
- Hygienevorschriften entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sind einzuhalten.
- Ein wirksamer Schutz für Personal und Kunden muss gewährleistet sein.
- Kontakte sind zu unterbinden.
- Zwischen dem Verkäufer und dem Kunden sowie zwischen den einzelnen Kunden ist ein Abstand von 1,5 m durch Vorkehrungen wie Absperrungen, Schutzwände (z.B. Plexiglasscheiben) und Vergleichbares sicherzustellen.
- Es sind Maßnahmen zur möglichst weitgehenden Vermeidung von Schmierinfektionen zu ergreifen. Dies erfordert zusätzliche Reinigungsmaßnahmen.
- Kunden sind über die besonderen Schutzvorkehrungen zu informieren.
- Der Verkäufer muss wiederholt und gründlich seine Hände reinigen und desinfizieren. Reinigungs- und Desinfektionsmittel, fließendes Wasser und Einmalhandtücher müssen dem Personal ausreichend zur Verfügung stehen.
- Die zuständigen Behörden vor Ort können weitere Maßnahmen anordnen. Es empfiehlt sich daher, die getroffenen Maßnahmen mit den zuständigen Behörden abzusprechen.
Lebensmittelhygienische Vorschriften bleiben hiervon unberührt.“
Am Vortag hatte die Auslegung der neuen Corona-Regeln vom Thüringer Gesundheitsministerium Verwirrung gestiftet; so war zunächst von einem Verbot des Straßenverkaufes von Eis die Rede gewesen.
Fotos: Pixabay / Südthüringer Rundschau