Läden dürfen ab 24. statt 27. April wieder öffnen
COVID-19: Tiefensee findet die angepassten Corona-Regelungen für Thüringer Einzelhandel akzeptabel
Erfurt. Im Nachgang des heutigen Kabinetts, in dem über Veränderungsvorschläge zur Corona-Verordnung diskutiert wurde, zeigt sich Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee erleichtert, dass es eine bessere Lösung zur Öffnung von Einzelhandelsgeschäften gegeben hat.
„Ich bin froh, dass auch Thüringer Einzelhandelsgeschäfte nun am 24. April – statt wie zunächst vorgesehen am 27. April – öffnen können“, so der Minister im Anschluss der Sitzung. „Auch wenn ich intensiv für den 20. April und damit für das gleiche Datum wie in benachbarten Bundesländern geworben habe, ist der 24. April als Kompromiss akzeptabel.“ Das sei ein positives Signal für die Wirtschaft, die ebenfalls in den letzten beiden Tagen ihren Unmut über die vorgesehene Thüringer Regelung geäußert habe. Schließlich hatten die Unternehmen vier Wochen Zeit, sich mit der Situation auseinanderzusetzen und seien durchaus in der Lage, die Vorschriften zügig umzusetzen.
„Mir ist wichtig, dass zeitnah nicht nur Friseure, sondern auch andere „körpernahe“ Dienstleister wie Kosmetik oder Fußpflege wieder ihre Türen öffnen dürfen. Die Ministerpräsidentenkonferenz muss hier Ende April den nächsten Schritt gehen, nicht zuletzt, um Ungleichbehandlungen zu beseitigen.“ so Tiefensee.
„Die Unternehmer brauchen eine verlässliche Perspektive, um planen zu können und stabil aus dieser Krise wieder heraus zu kommen“, so Tiefensee abschließend.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Foto: Südthüringer Rundschau