Windkraftausbau im Wald gestoppt
Erfurt. Der Bau von Windrädern in Waldgebieten ist zukünftig untersagt. Dies wurde heute durch eine Änderung in Thüringens Waldgesetz durch den Thüringer Landtag beschlossen. Forstminister Benjamin-Immanuel Hoff sagte dazu: „In die Debatte um die Änderung des Waldgesetzes hatte ich einen Kompromissvorschlag eingebracht, der es erlaubt hätte, den Wald stärker zu schützen und gleichzeitig kein pauschales Verbot enthalten hätte. Vielmehr wäre den Gemeinden im Einklang mit der forstlichen Fachplanung ein Weg eröffnet worden, die Windenergienutzung im Wald zu ermöglichen. Dieser Vorschlag hat sich jedoch nicht durchsetzen können. Die Entscheidung des Parlaments gilt es jedoch selbstverständlich zu achten und zu respektieren.“
Zur Änderung des Waldgesetzes in der Frage der Waldumwandlung für die Errichtung von Windenergieanlagen wurde seitens des Landtags eine umfangreiche Anhörung durchgeführt, in der sehr viele der Angehörten die Änderung des Thüringer Waldgesetzes ablehnten, u. a. so gewichtige Stimmen wie der Waldbesitzerverband, ThüringenForst und der Bundesverband Windenergie, Landesverband Thüringen. Auf der anderen Seite gab es Stellungnahmen, in denen einer Änderung des Thüringer Waldgesetzes zugestimmt wurde.
Pauschales Verbot für Windräder im Wald unterstützt weder die geschädigten Waldbesitzer noch hilft es bei den Klimazielen
„Ich hätte mir gewünscht, dass den Stellungnahmen, die sich für die weitere Ermöglichung von Wind im Wald ausgesprochen haben, mehr Gewicht verliehen worden wäre. Ich bedauere auch, dass die Waldschadenssituation nicht in den Blick genommen wurde und dass den Waldeigentümern mit dem Verbot von Wind im Wald eine wichtige Einnahmequelle verwehrt wird. Das ist gerade in der dramatischen wirtschaftlichen Situation, in der sich viele Waldbesitzer auf Grund der Borkenkäferschäden befinden, bitter“, sagte Minister Hoff.
Das Verbot der Waldumwandlung werde nicht nur für die Waldbesitzer Konsequenzen haben. „Denn wenn wir das 1 Prozent-Ziel aus dem Thüringer Klimagesetz erreichen wollen, müssen mehr Windenergieanlagen im Offenland gebaut werden. Das dürfte mehr Eingriffe in Landschaft und Natur mit den bekannten voraussehbaren Konflikten bedeuten. Ich kann nur hoffen, dass mit Blick auf die großen Herausforderungen und den neuen Klimazielen der EU, nämlich bis zum Jahr 2030 nicht nur 40, sondern 55 Prozent der CO2-Emissionen einzusparen, auch bei den Gegnern von Wind im Wald ein Umdenken einsetzt. Unser Klima sollte es uns wert sein“, so Hoff.
HK Südthüringen appelliert: Mindestabstand gesetzlich verankern
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen begrüßt den Landtagsbeschluss vom 18. Dezember 2020 zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes (ThürWaldG). Dieser schließt die Errichtung neuer Windenergieanlagen auf Waldflächen aus. Weiterhin fordert die IHK Südthüringen von der Landesregierung, eine Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung einzuführen – und damit die Länderöffnungsklausel endlich auszuschöpfen.
Die Akzeptanz für die Energiewende und den Ausbau erneuerbarer Energien ist in der Südthüringer Unternehmerschaft groß – trotz kritischer Haltung zur Windkraft im Thüringer Wald. Die grüne Lunge Mitteldeutschlands erfüllt wichtige Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Überdies fungieren Waldgebiete als natürlicher CO2-Speicher und reduzieren Treibhausgase. Das aktuelle DIHK-Energiewende-Barometer belegt: Trotz der zunehmend angespannten Lage infolge der Corona-Pandemie bleiben Klimaschutz und Energiewende wichtige Themen für die Wirtschaft. Ein Drittel der befragten Südthüringer Unternehmen hat bereits Energieeffizienz-Maßnahmen abgeschlossen. Weitere 40 Prozent befinden sich in der Realisierung oder haben konkrete Pläne. Auch der Anteil der Ökostrom-Bezieher hat sich binnen eines Jahres verdoppelt. Auf eigene Anlagen zur Stromerzeugung, beispielsweise Photovoltaikanlagen, setzt jedes fünfte heimische Unternehmen.
Mit der Einführung der Länderöffnungsklausel der Bundesregierung im Juli 2020 kann auch Thüringen eigenständig über den Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnbebauung entscheiden. „Statt des in den Wirtschaftspolitischen Grundpositionen geforderten 10H-Abstandes, also mindestens 1.500 Meter bei einem 150 Meter hohen Windrad, kann mit der eingeführten Länderöffnungsklausel der Mindestabstand auf maximal 1.000 Meter festgesetzt werden“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas. „Ausgehend von dieser rechtlichen Sachlage fordert die IHK Südthüringen von der Landesregierung, die Öffnungsklausel zu nutzen und den Mindestabstand auf 1.000 Meter festzusetzen,“ so Pieterwas weiter. Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie hatte sogar empfohlen, bei der Abgrenzung von Windvorranggebieten einen Abstand von drei Kilometern zu Brutvorkommen von Schwarzstörchen einzuhalten. „In diesem Kontext dürften 1.000 Meter Abstand zur Wohnbebauung jeden Kritiker überzeugen“, ergänzt Dr. Pieterwas.
Titelbild: Blick auf die WKA’s in Sankt Bernhard. Foto: Sven Siegling