Quarantäne bei Rückkehr ins Heim
Landkreis Hildburghausen. Heimbewohner, die über Weihnachten tageweise oder für mehrere Tage ihre Angehörigen besuchen, müssen bei Rückkehr in die Einrichtung in Quarantäne. Das sieht die 1. Änderungsverfügung zur aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausen vor, sie wurde heute bekannt gemacht und tritt ab 24. Dezember 2020 in Kraft.
„Aufgrund von möglichen Besuchen außerhalb der Einrichtungen und der damit verbunden Kontaktmehrung ist ein erhöhtes Ansteckungsrisiko zu befürchten, was mit einem möglichen Ausbruchsgeschehen in Pflegeeinrichtungen einhergehen würde.
Das Ziel der Regelung ist die Minimierung einer Übertragung des SARS-CoV2-Virus von privaten Haushalten oder einer anderweitigen Einrichtung in der entsprechenden stationären Einrichtung der Pflege, und gleichermaßen die Verminderung von Kontakten zu anderen Heimbewohnern und somit die Eindämmung der Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus gerade in vulnerablen Bereichen.
Durch eine Antigen-Testung oder einen PCR-Test nach Wiederaufnahme in der Einrichtung kann eine Erkrankung diagnostiziert werden, frühestens nach Ablauf des 5. Tages kann bei Vorliegen eines negatives Testergebnis die Quarantäne innerhalb der Einrichtung verkürzt werden.
Durch eine Antigen-Testung oder einen PCR-Test nach der Rückkehr in die Einrichtung kann eine Erkrankung diagnostiziert werden, frühestens nach Ablauf des 5. Tages kann bei Vorliegen eines negatives Testergebnis die Quarantäne innerhalb der Einrichtung verkürzt werden.
Sofern keine Testung vorgenommen wird, bleibt es bei einer 14-tägigen Quarantäne. Bei auftretenden Symptomen ist der Hausarzt oder das Gesundheitsamt zu kontaktieren.
Unberührt bleiben selbstverständlich weitergehende Regelungen der jeweiligen Pflegeeinrichtung sowie ggf. einrichtungsbezogene Verfügungen des Gesundheitsamtes“, so das Gesundheitsamt des Landkreises in seiner heutigen Pressemitteilung.
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