Thüringer Landessozialgericht: Jobcenter muss Schülerin Computer stellen oder finanzieren
Erfurt. Ein Jobcenter in Thüringen muss einer Schülerin einen internetfähigen Computer für das Homeschooling beschaffen oder finanzieren. Das hat das Landessozialgericht entschieden. Die Familie der Schülerin bezieht Hartz-IV-Hilfen.
Das Gericht verpflichtete das Jobcenter zur Beschaffung von Computer und Zubehör in Höhe von 500 Euro, damit die Achtklässlerin während der Pandemie von zu Hause aus am Unterricht teilnehmen kann. Damit hoben die Richter ablehnenden Bescheide des Jobcenters und des Sozialgerichts Nordhausen auf. Die Entscheidung ist den Angaben zufolge nicht anfechtbar. Im Urteil heißt es:
Das Thüringer Landessozialgericht hat auf die Beschwerde der Mutter hin durch Beschluss vom 8. Januar 2021 den Beschluss des Sozialgerichts abgeändert und das Jobcenter im Wege der Einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin ein internetfähiges Endgerät nebst Zubehör (Bildschirm, Tastatur, Maus, Drucker und drei Druckerpatronen) zur Verfügung zu stellen. Alternativ hat es dem Jobcenter gestattet, diese Verpflichtung auch dadurch zu erfüllen, dass es die Kosten in Höhe von maximal 500,00 Euro für die Beschaffung durch die Antragstellerin selbst übernimmt.
Die Anschaffung eines internetfähigen Endgerätes sei mit der ab 16. Dezember 2020 erfolgten Schließung des Präsenzunterrichts zur Verwirklichung des Rechts der Antragstellerin auf Bildung und Chancengleichheit erforderlich geworden. Im Haushalt der Familie der Antragstellerin sei lediglich ein internetfähiges Smartphone vorhanden, welches für die Benutzung der Schulcloud ungeeignet sei.
Die Antragstellerin hat jedoch keinen Anspruch auf das von ihr ausgewählte Gerät, dessen Preis sie im Verwaltungsverfahren mit 720,00 Euro ohne Druckerpatronen beziffert hat. Nach dem SGB II besteht kein Anspruch auf bestmögliche Versorgung, sondern nur auf Befriedigung einfacher und grundlegender Bedürfnisse. Die Antragstellerin muss sich daher auf ein kostengünstiges und gegebenenfalls gebrauchtes zweckentsprechendes Gerät verweisen lassen.
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