Corona-Lockdown bis 14. Februar verlängert – Alle Maßnahmen im Überblick
Berlin/Erfurt. Der Corona-Lockdown wird erneut bis 14. Februar 2021 verlängert. Das haben Bund und Länder am Dienstag beschlossen. Für Thüringen bedeutet das unter anderem, dass der Präsenzunterricht an den Schulen nach den Ferien vorerst nicht wieder aufgenommen wird. Thüringen sei das Land mit den höchsten Infektionswerten, die Infektionsabwehr müsse daher im Vordergrund stehen, sagte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow am Dienstagabend. Am heutigen Mittwoch soll das Kabinett über einen „Fahrplan“ bis Ostern beraten.
Die derzeit sinkenden Zahlen der Neuinfektionen „sind für uns alle Anlass zur Hoffnung, sie machen uns Mut“, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach den Beratungen mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder. Es spreche alles dafür, dass die harten Einschnitte der vergangenen Wochen sich auszahlten.
Merkel begründete die Verlängerung des Lockdowns mit der Gefahr des mutierten Coronavirus. „Wir müssen jetzt handeln“, sagte sie. Es sei nun noch Zeit, der Gefahr vorzubeugen. Sonst könnten die Zahlen stark steigen. Zwar zeigten die harten Einschnitte Wirkung. Diesen Bemühungen drohe aber „ernsthafte Gefahr“, die man heute klarer sehe. Merkel verwies auf die Mutation des Virus, die vor allem in Großbritannien und Irland aufgetaucht sei. Bisherige Erkenntnisse deuteten darauf hin, dass dieses mutierte Virus sehr viel ansteckender sei. In Deutschland seien bereits einzelne Fälle bekannt.
„Es ist hart, was wir jetzt den Menschen noch einmal zumuten müssen, aber das Vorsorgeprinzip hat für uns Vorrang, und dem müssen wir jetzt auch Rechnung tragen“, erklärte Merkel. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs fassten bei ihren vorgezogenen Beratungen daher folgende Beschlüsse:
Kontaktbeschränkungen gelten weiter
Die bisherigen Maßnahmen von Bund und Ländern gelten zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 fort. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll bis dahin ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie erarbeiten.
Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Die Zahl der Kontakt-Haushalte sollte zudem „möglichst konstant und möglichst klein gehalten“ werden. Generell sind Kontakte unverändert auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.
Die Pflicht zum Tragen von Masken wird erweitert
Zusätzlich wurde vereinbart, dass künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken gilt. Das sind OP-Masken sowie Masken der Standards KN95 oder FFP2. Generell empfehlen Bund und Länder das Tragen medizinischer Masken auch bei engeren oder längeren Kontakten zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen.
Homeoffice ermöglichen
Um Kontakte im öffentlichen Personenverkehr zu reduzieren, müssen Unternehmen ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus weitgehend ermöglichen. Überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, soll Homeoffice angeboten werden. Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung erlassen. Diese solle mindestens bis zum 15. März 2021 gelten
Dort, wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist und kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann, sollen die Unternehmen den Beschäftigten medizinische Masken zur Verfügung stellen.
Steuerförderung für Computer
Wer sich „bestimmte digitale Wirtschaftsgüter“ zulegt, soll das noch im Jahr der Anschaffung ganz von der Steuer absetzen können – rückwirkend zum 1. Januar 2021. Es geht dabei um „Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung“.
Schulen bis Mitte Februar geschlossen
Über das Thema Schule sei lange gerungen worden, und alle seien sich bewusst, dass dies „unglaubliche Einschränkungen“ seien, sagte Merkel zu den Beschlüssen im Bereich Schule und Kinderbetreuungseinrichtungen. Aber es gebe ernsthafte Hinweise, dass die mutierte Form des Virus sich stärker bei Kindern und Jugendlichen verbreite. „Diese Hinweise müssen wir ernst nehmen“, erklärte Merkel.
Deshalb sei eine Verlängerung des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis 14. Februar 2021 notwendig sowie eine restriktive Umsetzung, sagte Merkel. Danach bleiben die Schulen grundsätzlich geschlossen und die Präsenzpflicht ausgesetzt. Weiterhin wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten, für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten werde analog verfahren.
Schutz in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Behinderte
Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind, gilt für das Personal und Besuchende eine Verpflichtung zu Schnelltests. Ähnliches gilt auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Gottesdienste
Gottesdienste bleiben erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist. Eine Maske mit höherem Schutzstandard ist Pflicht, Singen verboten. Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern müssen in der Regel spätestens zwei Werktage vorher beim Ordnungsamt angezeigt werden.
Hotspots
In Ländern und Landkreisen, wo sich im Verhältnis zur Einwohnerzahl besonders viele Menschen infizieren, sollen gegebenenfalls härtere Maßnahmen greifen. Auch dort soll es eine realistische Chance geben, das Ziel von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) bis Mitte Februar zu erreichen.
Impfungen
Bis spätestens Mitte Februar sollen alle Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, die das möchten, geimpft werden. Fast die Hälfte ist laut Beschluss schon geimpft worden. Der Bund will versuchen, den Ländern verlässliche Impfstoff-Lieferzeiten für die jeweils kommenden sechs Wochen zu nennen.
Gesundheitsämter stärken
Die Länder werden die personellen Kapazitäten der Gesundheitsämter verstärken, damit eine flächendeckende Kontaktnachverfolgung wieder möglich ist, bis die 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen wieder erreicht ist.
Der Bund unterstützt die Länder dabei mit bei der bundesweiten Erfassung und Nachverfolgung von Infektionsketten. „Wichtig ist doch, dass wir schnell auf die 50 kommen, damit wir dann über Öffnungen reden können“, sagte Merkel.
Überbrückungshilfen III weiter verbessern
Weiter gilt: Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Auch Friseure, Massagepraxen oder Kosmetikstudios bleiben zu. Alkoholkonsum im öffentlichen Raum bleibt verboten.
Der Bund wird die Zugangsvoraussetzungen vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben. Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Die Insolvenzantragspflicht wird für betroffene Unternehmen bis Ende April ausgesetzt.
Lesen Sie hier den Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar 2021 im Wortlaut. >>>
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