Andauernde Schul- und Kindergartenschließungen im Februar
Minister Holter: Dämme gegen das Virus bauen und Hilfe für besonders stark Betroffene organisieren.
Erfurt. Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner und Thüringens Bildungsminister Helmut Holter haben am Montag, dem 25. Januar 2021, die Änderung der Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung unterzeichnet. Sie ist am 26. Januar 2021 in Kraft getreten und gilt zunächst bis zum 14. Februar 2021. Sie sieht für Kindergärten und Schulen im Wesentlichen eine Fortschreibung der bisherigen Eindämmungsmaßnahmen vor, mit wenigen Änderungen.
Weiterhin gilt:
• Schulen und Kindergärten sind geschlossen.
• Es findet häusliches Lernen statt. Ausnahmen bestehen weiterhin für eingeschränkten Präsenzunterricht für Schulabgängerklassen sowie für unaufschiebbare Leistungsnachweise in den weiteren Abschlussklassen
• Notbetreuung entsprechend des Kabinettsbeschlusses vom 5. Januar 2021 wird angeboten.
Neue Regelungen:
Ausnahmen auch für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf; diese können ebenfalls zu eingeschränktem Präsenzunterricht in die Schulen gerufen werden. Die Entscheidung über Personenkreis und Umfang des Präsenzunterrichts treffen die Schulen. Besonderer Unterstützungsbedarf ist insbesondere für Schülerinnen und Schüler anzunehmen, die:
• in besonders hohem Maße auf den persönlichen Kontakt zur Lehrkraft angewiesen sind,
• aufgrund ihrer häuslichen Situation oder der technischen Ausstattung beim Lernen zu Hause in den vergangenen Wochen weder digital noch analog oder nur sehr schwer erreicht werden konnten,
• in den vergangenen Wochen und Monaten ihre schulischen Aufgaben nicht oder nur mit erheblicher Betreuung durch die Schule erledigen konnten,
• von Schuldistanz bedroht sind,
• Hilfestellungen aufgrund von Sprachförderbedarf benötigen.
Dabei sollen Schülerinnen und Schüler der Schuleingangsphase, die der Förderung und Unterstützung beim Lese- und Schriftspracherwerb bedürfen, besonders berücksichtigt werden.
• Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 sowie für alle Lehrkräfte auch im Unterricht und in der schulischen Notbetreuung.
• Erweiterung der Notbetreuung für Kinder mit pädagogischem Förderbedarf (Kindergärten; entspr. § 8 ThürKigaG) bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf (Schulen)
Dazu Bildungsminister Helmut Holter:
„Das Virus wütet weiter, und wir müssen uns darauf einstellen, dass die Schulen und Kindergärten noch länger geschlossen bleiben. Wann und wie weit wir öffnen können, hängt maßgeblich vom Infektionsgeschehen ab. Aber wie sich die Pandemie entwickelt, können wir derzeit nicht zuverlässig vorhersehen. Wir müssen, vergleichbar einer Flutkatastrophe, weiter Dämme gegen das Virus bauen und gleichzeitig im Bildungsbereich Hilfe für diejenigen organisieren, die von der Pandemie besonders stark betroffen sind; nämlich denen, die in diesem Jahr die Schulen verlassen und die besonderen Unterstützungsbedarf haben.“
Das Bildungsministerium arbeitet zudem weiter an der Ausweitung des Testsystems an Schulen und unterstützt Schulen, die noch keine Partnerpraxis dafür gefunden haben.
Zu den geplanten coronabedingten Sonderregelungen für Prüfungen und Versetzungen wird das Bildungsministerium zu gegebener Zeit gesondert informieren.
Weiterführender Link:
Lesefassung: Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung
Foto: Pixabay