Thüringer Stufenplan findet kein Gehör – Das sind die geltenden Regeln und Einschränkungen
Berlin/Erfurt. Der Thüringer Stufenplan für einen Ausstieg aus dem Corona-Lockdown ist bei der Konferenz der Bund-Länder-Chefs abgelehnt worden. Damit muß sich auch Thüringen auf weitere Wochen des Lockdowns einstellen. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sagte nach der Konferenz, es sei nicht gelungen, über das Thüringer Konzept zu sprechen. Laut Ramelow wurde von der Mehrheit der anderen Bundesländer argumentiert, dass Pläne für einen Ausstieg aus dem Lockdown falsche Hoffnungen bei den Menschen wecken würden.
Die seit 16. Dezember geltenden zusätzlichen Maßnahmen wurden verlängert. So sind Teile des Einzelhandels weiter geschlossen. Friseursalons können unter Auflagen ab dem 1. März wieder öffnen.
Weitere Öffnungsschritte können bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen. Dies betrifft den Einzelhandel, Museen und Galerien sowie noch geschlossene körpernahe Dienstleistungsbetriebe.
Über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht an Schulen und zur Ausweitung des Kitaangebots entscheiden die Länder im Rahmen ihrer Kultushoheit.
In Landkreisen und Ländern mit hohen Inzidenzen werden die Länder weiterhin über die allgemeinen Regeln hinausgehende umfangreiche lokale und regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen.
Das gilt für das öffentliche Leben
Das gilt für Gastronomie, Kultureinrichtungen und Veranstaltungen
Das gilt für Kita und Schule
Das gilt für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
Diese Informationen gelten für Reisende
Bund und Länder werden am 3. März erneut beraten.
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