Schulen und Kindergärten gehen am Montag in den eingeschränkten Regelbetrieb •Tages-Touristen dürfen ab Samstag wieder in den Kreis Hildburghausen reisen
Landkreis Hildburghausen. Heute ist die neue Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausen bekannt gemacht worden. Sie tritt am Samstag, den 20. Februar 2021 in Kraft. Nach der neuen Allgemeinverfügung des Landratsamtes können Ausflügler aus anderen Kreisen wieder zum Wandern oder zum Wintersport in den Landkreis Hildburghausen kommen.
Die generelle Maskenpflicht in der Hildburghäuser Innenstadt wurde aufgehoben. Allerdings gilt die Pflicht zum Tragen der qualifizierten Gesichtsmaske nach der Thüringer Landesverordnung in allen Bereichen von Geschäften, Dienstleistungen und Angeboten mit Publikumsverkehr. Hierunter fallen neben Einzelhandelsgeschäften auch Gaststätten und Imbissangebote zum Abholen von Speisen oder bei Inanspruchnahme des öffentlichen Personennahverkehrs. Auch auf Parkplätzen gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
Aufrecht erhalten bleibt, dass bei einer Befreiung von der Maskenpflicht aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dieser Befreiungsgrund mit ärztlichem Attest (mit dem Grund der Befreiung) vor Ort gegenüber den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes bzw. der Polizei nachgewiesen werden muss.
Schulen und Kindergärten gehen am Montag in den eingeschränkten Regelbetrieb
Nach der am Freitag am späten Nachmittag bekannt gewordenen Verfügung des Thüringer Gesundheitsministeriums wurde vom Landrat Thomas Müller entschieden, dass es bei der vom Bildungsministerium verkündeten Öffnung der Grundschulen und Kindergärten zum 22. Februar 2021 im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe gelb II) bleibt.
Der Landkreis wird am Wochenende keine weitere dem entgegen stehende Allgemeinverfügung erlassen, d.h. Kindergärten und Grundschulen können am Montag wie geplant besucht werden. Diese Entscheidung wurde getroffen, um weitere Verunsicherung bei Kindern und Eltern sowie Lehrern und Erziehern zu vermeiden.
Am Montag wird der Krisenstab in Abstimmung mit den Trägern der Einrichtungen und dem zuständigen Schulamt über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Hierbei ist wichtig, dass sowohl die Eltern als auch die Einrichtungen genügend Vorbereitungszeit für eventuelle weitere Entscheidungen haben.
„Es ist auch seitens des Landkreises nicht nachvollziehbar, wie zwei Ministerien innerhalb weniger Stunden derart widersprüchliche Verfügungen tätigen und die zuständigen Fachämter im Landratsamt bedauern den nicht akzeptablen Umgang mit unseren Kindern und Eltern“, schreibt das Landratsamt in seiner Pressemitteilung.
Außerdem dürfen bestimmte betreute Jugendeinrichtungen wieder öffnen. Das bedeutet, dass die Jugendclubs wieder geöffnet werden können, dies betrifft aber nur die betreuten Jugendeinrichtungen.
Es gelten weiter verschärfende Regelungen hinsichtlich der Teilnehmerhöchstzahlen bei politischen Versammlungen und Gottesdiensten. Trauerfeiern und Eheschließungen dürfen entsprechend der Thüringer Landesverordnung mit nunmehr 25 Personen durchgeführt werden.
Foto: Südthüringer Rundschau