Fragen und Antworten zur neuen Testpflicht bei Flug-Einreisen
Berlin. Für Flugreisende trat um Mitternacht (Dienstag, 30. März 2021) eine Testpflicht vor Abflug nach Deutschland in Kraft. Bis Mitte Mai darf man nun nur noch mit einem aktuellen negativen Test nach Deutschland kommen. Dies sei eine Vorsichtsmaßnahme. Die Verordnung mache die klare Ansage: „Wer keinen negativen Test hat, wird nicht mitgenommen“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Was Sie bei einem Urlaub im Ausland beachten sollten, welche Regelungen gelten und was Einreisende aus einem Risikogebiet wissen müssen, erfahren Sie hier.
Für wen gilt die neue Testpflicht? Gilt die neue Testpflicht nur für Rückkehrer aus Mallorca?
Alle Einreisende, die per Flugzeug ab 30. März 0 Uhr in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, müssen sich verpflichtend vor Abreise testen lassen. Crews sind von dieser Verpflichtung nicht betroffen. Von der Testpflicht sind Personen ausgenommen, die das sechste Lebensjahr nicht vollendet haben.
Wo und von wem werden die Tests durchgeführt? Was mache ich, wenn ich im Ausland nicht an einen Test komme?
Die Testung erfolgt an den zugelassenen Stellen im Ausland. Wenn den zu befördernden Personen die Erlangung eines Testnachweises nicht möglich ist, können Beförderer vor Abreise eine den Anforderungen entsprechende Testung durchführen oder durchführen lassen und im Fall einer Negativtestung eine Beförderung vornehmen.
Wann genau muss man sich testen lassen?
Das Testergebnis muss vor Abreise vorliegen, um es dem Beförderer vorlegen zu können. Die dem Test zugrundeliegende Abstrichnahme darf grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.
Wer zahlt die Tests?
Die Flugreisenden tragen die Kosten der Tests grundsätzlich selbst.
Kann ich gezwungen werden, mich testen zu lassen?
Nein, aber die Beförderung durch die Flugverkehrsunternehmen ist nur bei Vorlage eines negativen Testergebnisses gestattet.
Welche Tests werden anerkannt?
Es werden grundsätzlich Verfahren der Nukleinsäureamplifikationstechnik (PCR, LAMP, TMA) und Antigentests zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anerkannt.
Antikörper-Tests werden nicht anerkannt.
Antigen-Schnelltests werden anerkannt, wenn sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien erfüllen. Hierzu zählen Teste, die verglichen mit PCR-Tests, eine ≥80% Sensitivität und ≥97% Spezifität erreichen. Die Leistungsparameter von Antigen-Schnelltests werden stets in Bezug zu den Leistungsparametern einer PCR gesetzt und variieren von Hersteller zu Hersteller (siehe Packungsbeilage zum Antigen-Schnelltest).
Die Testungen müssen von einem Dritten vorgenommen oder (auch per Videoübertragung) überwacht worden sein, der nach dem Recht des Staates, in dem der Test vorgenommen wurde, dazu autorisiert ist, solche Testungen vorzunehmen oder zu überwachen. Der Dritte muss ebenfalls die Identität der getesteten Person mittels eines amtlichen Lichtbildausweises überprüfen und bestätigen. Auf dem Zeugnis/Testergebnis ist das Datum der Testung zu vermerken sowie die Art des Tests, der verwendet wurde.
Der Testnachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Für den Abgleich der Mindestkriterien durch die zuständigen Gesundheitsbehörden müssen Angaben zum Hersteller der Antigen(schnell)-Tests ersichtlich sein.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts.
Was, wenn der Test positiv ausfällt? Kann ich dann nicht zurück nach Deutschland?
Eine Beförderung durch die Beförderungsunternehmen ist nur mit negativem Testnachweis gestattet. Eine Isolierung nach den örtlichen Vorschriften ist auf eigene Verantwortung durchzuführen.
Wer zahlt die Quarantäne im Urlaubsland?
Die infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen richten sich nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sich die Person im Ausland aufhält. In der Regel trägt der Reisende die dafür entstehenden Kosten selbst.
Gilt die Testpflicht nur für Flugreisende oder auch für Reisen mit dem Auto?
Nur für Flugreisende. Für Reisende aus Risikogebieten sind auch Einreisen mit anderen Verkehrsträgern betroffen.
Wie wird die Testpflicht kontrolliert?
Auch bei der neuen allgemeinen Testpflicht im Flugverkehr kontrollieren die Beförderer das Vorliegen eines Testnachweises. Zusätzlich können auch die nach dem Infektionsschutzgesetz zuständige Behörde (in der Regel: Gesundheitsamt) und die mit der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung beauftragte Behörde (in der Regel: Bundespolizei) die Vorlage eines Testnachweises anfordern.
Wie wird die Testpflicht durchgesetzt?
Die Beförderung in die Bundesrepublik Deutschland ist zu unterlassen, wenn die zu befördernden Personen im Rahmen der Kontrolle keinen Testnachweis vorgelegt haben; dies gilt auch, wenn die angegebenen Daten offensichtlich unrichtig sind. Ein Verstoß gegen diese Pflichten ist für die Beförderungsunternehmen bußgeldbewehrt.
Wer registriert die Testergebnisse?
Die Meldepflicht des Infektionsschutzgesetzes für Testergebnisse gilt für die in § 8 IfSG genannten Personen und Stellen in Deutschland.
Ist die neue Regelung zeitlich befristet?
Die neue Testpflicht gilt vorerst bis einschließlich 12. Mai 2021.
Downloads
• Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung (Bundesanzeiger)
(PDF-Datei – nicht barrierefrei, 273 KB)
Weitere Informationen
• Aktuelle Informationen für Reisende
Was Sie bei einem Urlaub im Ausland beachten sollten, welche Regelungen gelten und was Einreisende aus einem Risikogebiet wissen müssen, erfahren Sie hier.
Foto: Kevin Hackert on Unsplash