Neue Allgemeinverfügung: Entwurf zur Testung in den Kitas sorgt bei Landrat Müller für Kopfschütteln
Landkreis Hildburghausen. Die Thüringer Landesregierung hat am Mittwoch seine neue Maßnahmenverordnung (ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO) veröffentlicht, die ab heute gültig ist. Heute Morgen erreichte das Landratsamt Hildburghausen dann auch noch die neue Allgemeinverfügung (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS).
Für die Schülerinnen, Schüler und das schulische Personal im Landkreis bedeutet diese neue Allgemeinverfügung die Möglichkeit, kostenfrei und freiwillig an wöchentlich zwei Selbsttestungen zum Ausschluss einer Covid-19-Infektion teilzunehmen. Außerdem ist der Allgemeinverfügung zu entnehmen, dass die Schülerinnen und Schüler der Stufen 7 bis 9 den Unterricht an den Schulen innerhalb der Stufe „GELB“ wiederaufnehmen können.
Für Kopfschütteln sorgt bei Landrat Thomas Müller allerdings ein Entwurf zur Testung in den Kindertagesbetreuungseinrichtungen, welcher in die nächste ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO einfließen soll: „Wir wissen nicht ob es sich dabei um ein unschönes Osterei, oder doch einen Aprilscherz aus Erfurt handelt“, so Müller.
Der genannte Entwurf besagt, dass Träger von Kindertageseinrichtungen spätestens ab dem 12. April die Testung von Kindern ab drei Jahren sowie die des Personals in den Einrichtungen gewährleisten müssen. Die Inanspruchnahme des Angebots soll freiwillig sein. Die Testergebnisse müssen vom Träger außerdem dokumentiert werden.
„Mit welcher Kurzfristigkeit das Ministerium hier Aufgaben auf die Träger abwälzt ist mit gesundem Menschenverstand nicht mehr zu erklären“, sagt Landrat Müller. „Auf der einen Seite heißt es seitens der Landesregierung, dass bis zur Veröffentlichung einer gültigen Rechtsverordnung gewartet werden soll, auf der anderen Seite wäre dann die Pflicht für die Bereitstellung von Testmöglichkeiten in den Kitas schon in Kraft getreten. Die Ablaufplanung stimmt also vorne und hinten nicht“, erklärt der Landrat.
In einer Telefonkonferenz mit den Bürgermeistern des Landkreises Hildburghausen wurden trotzdem schon erste Gespräche bzgl. der Testung an den Kindertagesstätten geführt. „Wir haben uns gemeinsam darauf verständigt mit Inkrafttreten der Verordnung über den Landkreis kindgerechte Tests zu beschaffen, sodass wir im Landkreis eine Einheitlichkeit der Testungen sicherstellen können. Darüber werden wir auch die freien Träger unserer Kindertagesstätten informieren“, so Müller.
Wer sein Kind schon vor Inkrafttreten der neuen ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO testen lassen möchte, kann dazu problemlos eines der Schnelltestzentren im Landkreis Hildburghausen nutzen. „Hier haben wir schnell und wieder einmal in Eigenregie gehandelt und können damit unseren Bürgerinnen und Bürgern aller Altersklassen ein lokal breit aufgestelltes Angebot für Testungen unterbreiten“, erklärt der Landrat.
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