Landratsamt veröffentlicht Leitfaden für den Fall eines positiven Schnell-/Selbsttests
Landkreis Hildburghausen. Nachdem im Gesundheitsamt und über die Corona-Hotline schon häufiger die Frage aufkam wie im Falle eines positiven Schnell-/Selbsttests zu handeln ist, haben die Mitarbeiter aus dem Gesundheitsamt einen Leitfaden für diese Situation bereitgestellt.
Wie verhalte ich mich, nachdem ein Antigen-Schnelltest (sog. „Laien-/oder Selbst-Test“) ein positives Ergebnis anzeigt?
Bitte informieren Sie umgehend das Gesundheitsamt unter 03685/445481 oder per E-Mail unter hygiene@lrahbn.thueringen.de. Alternativ ist es möglich, sich mit Ihrem Hausarzt in Verbindung zu setzen. Dieser hat die Möglichkeit, bei Vorlage des Abstrichsets das positive Testergebnis zu bestätigen und umgehend einen PCR-Abstrich durchzuführen. Diese Daten müssen an das Gesundheitsamt weitergemeldet werden.
Sollten Sie niemanden im Gesundheitsamt oder beim Hausarzt erreichen, z.B. wenn der Test an einem Wochenende oder außerhalb der üblichen Sprechzeiten erfolgte, teilen Sie dem Gesundheitsamt bitte per E-Mail Ihre Kontaktdaten, eine gültige Telefonnummer sowie ein Foto des positiven Abstrichergebnisses als Nachweis mit.
Weiterhin übermitteln Sie bitte bereits im Vorfeld Ihre direkten Kontaktpersonen, mit denen Sie 48 Stunden vor der Testung bzw. 48 Stunden vor Symptombeginn (insofern diese vorliegen), näheren Kontakt hatten.
Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des positiven Testergebnisses sind Sie verpflichtet, sich direkt in häusliche Quarantäne zu begeben. Das heißt, dass Sie sich ausschließlich in ihrer Wohnung bzw. auf den ausschließlich von Ihnen selbst genutzten Bereichen Ihres Wohngrundstückes aufhalten dürfen.
Weiterhin sind Sie verpflichtet, den Kontakt mit den mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen auf ein Minimum zu reduzieren. Auch Ihre Kontaktpersonen müssen von Ihnen über die Gefahr einer möglichen Ansteckung informiert werden und sich bis auf Widerruf durch das Gesundheitsamt in häusliche Quarantäne begeben. Diese Absonderungspflichten ergeben sich aus § 9 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnV0.
Sobald dem Gesundheitsamt Ihre Daten vorliegen, wird sich dieses mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen. Es wird schnellstmöglich ein Termin für eine bestätigende PCR-Testung über die Abstrichstelle Hildburghausen vereinbart. Bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses bleibt die Quarantäne für alle Beteiligten aufrechterhalten.
Sollte das PCR-Testergebnis negativ ausfallen, ist die Quarantäne für Sie und Ihre Kontaktpersonen umgehend aufgehoben.
Für den Fall, dass der PCR-Test das positive Ergebnis des Schnelltestes bestätigt, setzt sich das Gesundheitsamt mit Ihnen und den Kontaktpersonen in Verbindung und leitet weitere Maßnahmen ein.
Hinweis: Für den durch die Absonderung erlittenen Verdienstausfall erhalten Sie auf Antrag eine Entschädigung nach den Regelungen des § 56 IfSG in Verbindung mit §9 der ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnV0. Als Arbeitnehmer/in oder Beamte/r erhalten Sie Ihr Gehalt grundsätzlich wie im Krankheitsfall weitergezahlt; insoweit geht der Entschädigungsanspruch ggf. auf Ihren Arbeitgeber über.
Bitte beachten Sie, dass dieser Ablauf lediglich für die durch den freien Handel erwerblichen Schnelltests gilt. Ein Besuch der Abstrichstelle ohne Termin sowie der Testzentren mit bekannt positivem Testergebnis oder Symptomen, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, ist aufgrund der Infektionsgefahr untersagt!
Gesundheitsamt