Bildungsminister Holter: „Über Betretungsverbote oder eine Testpflicht nachdenken“
Erfurt. Thüringens Bildungsminister Helmut Holter hat sich mit einem Schreiben an alle Eltern und volljährigen Schülerinnen und Schüler zu den neuen Selbsttests an Thüringer Schulen ab dem 12. April 2021 gewandt und den Corona-Fahrplan für den Rest des Schuljahres umrissen. Holter stellt in dem Brief an die Eltern und Schüler klar, dass auch Schüler, die sich nicht testen lassen wollen, weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen. „Ich möchte aber auch offen ankündigen: Falls sich in den kommenden Wochen nur sehr wenige Schülerinnen und Schüler beteiligen, müssen wir über Betretungsverbote oder eine Testpflicht nachdenken“, schreibt Holter. Zusätzlich zu den Selbsttests unter Aufsicht der Lehrer sollen die bisherigen Schutzmaßnahmen – wie die Einhaltung des Mindestabstands, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und regelmäßiges Lüften – nach wie vor in den Schulen gelten.
Corona-Selbsttests an Thüringer Schulen ab 12. April 2021
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,„Alle Kinder gehen in die Schule!“ Diese Aussage gilt in Deutschland und in Thüringen seit Generationen verlässlich und verbindlich. Seit einem Jahr stellt jedoch eine Pandemie – einer Naturkatastrophe gleich, die alle Lebensbereiche betrifft – diese Selbstverständlichkeit in Frage.
Die Herausforderungen der Coronakrise sind Ihnen allen nur zu gut bekannt. Viele Ihrer Ängste und Befürchtungen verstehe und teile ich. Immer wieder mussten sich Ihre Kinder und Sie auf völlig neue und ungewohnte Situationen einstellen, und das oft äußerst kurzfristig. Viele von Ihnen haben mir berichtet, wie schwierig das für Sie war und ist. Aber so wichtig Vorausschau und Planbarkeit sind, so wichtig sind in der Krise auch schnelle Reaktionen. Das Virus hält sich an keinen Fahrplan und keine langen Fristen. Ich bin außerordentlich dankbar für Ihre Geduld und Ihre Flexibilität! Denn genau darum geht es in dieser Pandemie: Gemeinsam immer wieder gute Bildung und Gesundheitsschutz unter einen Hut zu bekommen.
In diesem Schreiben möchte ich Ihnen darlegen, wie wir den Präsenzunterricht bis zum Schuljahresende pandemiefest gestalten. Und ich versichere Ihnen, dass wir bei allen Widrigkeiten und Herausforderungen weiterhin gute Bildung gewährleisten – auch wenn die Schulen mancherorts zweitweise trotzdem schließen müssen.
Selbsttests nach den Osterferien
Nicht nur die Pandemie entwickelt sich, sondern auch die Möglichkeiten, ihr zu begegnen. Diese Möglichkeiten ergreifen wir:
Wir werden ab dem 12. April 2021 flächendeckend Schnelltests einführen, die jeder und jede selbst anwenden kann (Selbsttests).
Mit diesem Schritt wollen wir den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler sicherer gestalten. Wir werden Infektionen auch dann entdecken, wenn sie keine Erkrankung verursachen. So bremsen wir die Infektionsverbreitung. Jede Person, die an den Schulen lernt oder arbeitet, erhält nach den Osterferien das Angebot, sich zweimal pro Woche selbst zu testen.
Alle anderen Bausteine wie die AHA+L-Regeln werden dadurch nicht abgelöst; sie bleiben genauso wichtig wie bisher!
Die neuen Selbsttests fügen sich ein in die Strategie der Landesregierung zur Pandemieabwehr, die mit der Abkürzung TINA beschrieben ist und die wir auch in allen Thüringer Schulen anwenden.
Testen: Die neuen Selbsttests, die in der Schule unter Aufsicht der Lehrerinnen und Lehrer stattfinden werden, sind leicht zu handhaben – viel leichter und vor allem deutlich angenehmer als die bisherigen Schnelltests. Vielleicht werden wir das konkrete Testmodell noch wechseln, falls sich etwa bestimmte Tests als zuverlässiger oder besser handhabbar erweisen oder wir uns dem Markt anpassen müssen. Am Prinzip Selbsttest ändert das aber nichts.
Die Selbsttests sind kostenlos, und sie sind freiwillig. Sie können der Testung widersprechen; auch nicht-getestete Kinder werden weiterhin unterrichtet. Meine Bitte an Sie: Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen und darum werben, dass alle Kinder und Jugendlichen die Tests wahrnehmen und so den Schulbetrieb für alle sicherer machen! Ich möchte aber auch offen ankündigen: Falls sich in den kommenden Wochen nur sehr wenige Schülerinnen und Schüler beteiligen, müssen wir über Betretungsverbote oder eine Testpflicht nachdenken.
Mir ist besonders wichtig, dass Kinder weder vor dem Test selbst Angst haben noch vor einem positiven Ergebnis. Eine Infektion kann jede und jeden von uns treffen, ob innerhalb oder außerhalb von Schulen. Wir können die Pandemie nur bekämpfen, wenn wir von Infektionen wissen. Das ist ein enormer Gewinn für alle und ein zentraler Baustein, um Bildung wieder zu erleichtern.
Weitere Details finden Sie im anliegenden Fragenkatalog.
Impfen: Viele Lehrerinnen und Lehrer haben sich bereits impfen lassen. Dafür bin ich außerordentlich dankbar. Denn jede und jeder Geimpfte macht uns alle sicherer.
Nachverfolgung und Reduktion der Kontakte: Wir arbeiten seit langem in festen Gruppen und haben die Kontakte innerhalb der Schulen auf ein Minimum reduziert. Wenn Infektionen auftreten, melden die Schulen alle Kontakte schnell und zuverlässig an die Gesundheitsämter.
AHA+L: Die Schulen arbeiten seit Monaten mit vielen, gut eingeübten Schutzmaßnahmen. Dazu gehört es weiterhin, die Abstände zu wahren, Masken zu tragen, Hygieneregeln einzuhalten, regelmäßig zu lüften. Deshalb kann es weiter nötig sein, dass in den höheren Jahrgängen ein Wechselbetrieb stattfindet.
Präsenz- und Distanzunterricht
Wir müssen damit rechnen, dass ein Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht bis zum Schuljahresende weiter dazugehört. Phasen in der Distanz können durch eine lokale Schulschließung oder durch die Gruppenteilung zur Einhaltung von Mindestabständen nötig werden.
Es bleibt darüber hinaus möglich, dass einzelne Schülerinnen oder Schüler in Abstimmung mit der Schulleitung freiwillig in den Distanzunterricht wechseln. Dies kann beantragt werden, wenn eine Vorerkrankung einen schweren Krankheitsverlauf bei der Schülerin oder dem Schüler befürchten lässt. Distanzunterricht kommt auch in Betracht, wenn im Haushalt ein gefährdeter Angehöriger lebt. Steigen die Infektionszahlen in Ihrem Landkreis und können Sie das häusliche Lernen gewährleisten, können Sie eine Befreiung auch beantragen, um generell das Infektionsrisiko zu senken.
Die Thüringer Schulen haben große Schritte gemacht, um auch in der Distanz gut und zuverlässig zu unterrichten. Wenn Sie die Situation von heute mit der vor einem Jahr vergleichen, merken Sie, wie deutlich der Fortschritt ist! Was Sie im Einzelnen von den Schulen erwarten dürfen, können Sie der Handreichung Häusliches Lernen entnehmen, die auf unserer Homepage veröffentlicht ist. Gemeinsam mit Ihnen werden die Schulen und Ihre Kinder sich weiter auf das Neue einstellen und die Lernprozesse kreativ gestalten.
Schulabschlüsse und Lernrückstände
Viele Schülerinnen und Schüler wollen und sollen in diesem schwierigen Schuljahr ihren Schulabschluss machen. Es bleibt für mich Verpflichtung, dass alle Schülerinnen und Schüler auch am Ende dieses Schuljahres einen qualitativ hochwertigen, anerkannten Schulabschluss erreichen oder erfolgreich ihre Bildungslaufbahn fortsetzen können. Wir haben dazu ein umfangreiches Paket zur Abmilderung der Prüfungsmodalitäten und zur guten Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler erarbeitet. Allen Prüflingen in diesem Jahr wünsche ich viel Erfolg. Sie werden Ihren Abschluss gut meistern. Davon bin ich überzeugt.
Auf die Veränderungen durch die Pandemie haben die Schülerinnen und Schüler ganz unterschiedlich reagiert. Daher wird es in diesem wie im kommenden Schuljahr höchste Priorität haben, unterschiedliche Lernstände auszugleichen. Das ist pädagogische Kern-, aber auch Kärrnerarbeit, bei der wir unsere Lehrkräfte gezielt unterstützen. Auch eine freiwillige Wiederholung des Schuljahres wird erneut möglich sein; die Lehrerinnen und Lehrer Ihrer Kinder beraten Sie bei dieser Entscheidung.
Mein Ministerium arbeitet derzeit intensiv daran, in den Sommerferien viele bildungsunterstützende Angebote auf die Beine zu stellen. Im Mai werden wir den Plan vorstellen. Bund und Länder verhandeln außerdem über ein neues Förderprogramm, mit dem im kommenden Schuljahr zusätzliche Optionen finanziert werden könnten, um Lernrückstände aufzuholen.
Das Coronavirus fordert uns auf nie dagewesene Weise. Um unsere Schulen sicher und offen zu halten, müssen Eltern, Schülerinnen und Schüler wie auch Lehrerinnen und Lehrer zusammenstehen und zusammenarbeiten. Mit gegenseitigem Respekt, gegenseitigem Verständnis und Unterstützung füreinander. Starke Schulgemeinschaften sind starke Krisengemeinschaften.
Lassen Sie uns in diesem Sinne weiter alles dafür tun, damit Kinder auch jetzt und in Zukunft in die Schule gehen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Helmut Holter
Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport
Frage-Antwort-Katalog für Schulen zur Teststrategie ab April 2021
Der nachstehende Frage-Antwort-Katalog fasst die wichtigsten Informationen zur neuen Teststrategie zusammen.
Warum sollte ich mich testen lassen?
Selbst zu wissen, ob man Träger des Virus ist, ist wichtig. Denn auch wenn man selbst vielleicht keine Symptome hat, kann man das Virus an andere weitergeben. So können unbemerkt Infektionsketten entstehen. Schnelltests sind daher in der Pandemie ein wichtiger Baustein zu mehr Sicherheit an den Schulen. Das ist ein entscheidender Beitrag zur Pandemiebekämpfung, den jede und jeder leisten kann. So kann der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler
sicherer gestaltet werden.
Alle anderen Bausteine wie die AHA+L-Regeln werden dadurch nicht abgelöst; sie bleiben genauso wichtig wie bisher!
Welche Tests werden angewendet?
Mit der Umstellung und Erweiterung der Teststrategie erhalten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, die freiwillige Selbsttestung in Anspruch zu nehmen. Dabei kommen für Schülerinnen und Schüler zugelassene und bei dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistete Selbsttests zum Einsatz.
Diese Selbsttests werden vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) eingekauft und an die Schulen verteilt.
Die Tests geben bereits nach ca. 15 bis 30 Minuten mit hoher Genauigkeit Aufschluss darüber, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist.
Ab 12. April 2021 werden folgende Tests eingesetzt:
• Für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen (Klassen 1-4): NINGBO Lollipop® Test
• Für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen (ab Klasse 5): SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test der Firma Roche Diagnostics Deutschland GmbH
Das TMBJS hat ausreichend Tests für den Start ab 12. April 2021 beschafft und wird fortlaufend weiterbeschaffen. Hierbei kann es im Laufe der Zeit auch zu Umstellungen bei den verwendeten Tests kommen.
Wer bezahlt die Tests?
Die Tests sind kostenlos und werden durch den Freistaat Thüringen finanziert.
Ist die Testung verpflichtend?
Nein, die Teilnahme an einem Selbsttest ist freiwillig. Auch ohne Selbsttest dürfen Schülerinnen und Schüler und das pädagogische Personal die Schule weiterhin betreten und am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler können der Durchführung der Selbsttestung in der Schule widersprechen. Eine Widerspruchserklärung ist unter https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/schule#faq zu finden. Wenn ein Widerspruch vorliegt, wird der Schülerin/dem Schüler kein Test ausgehändigt.
Wie ist die Testung von Schülerinnen und Schülern organisiert?
Die Selbsttests von Schülerinnen und Schülern finden in einem regelmäßigen Rhythmus in der ersten Unterrichtsstunde im Klassenraum statt. Die Testung erfolgt eigenständig durch die Schülerinnen und Schüler.
Das pädagogische Personal beaufsichtigt die Selbsttestung und dokumentiert sie.
Wie wird der Test durchgeführt?
Die verwendeten Tests sind für Kinder und Jugendliche geeignet und einfach zu handhaben.
In folgenden Videos wird das Selbsttesten einfach erklärt:
Für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen (Klassen 1-4): NINGBO Lollipop® Test – Anleitungsvideo: https://www.youtube.com/watch?v=GQspgRTjKAY
Für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen (ab Klasse 5): SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test der Firma Roche Diagnostics Deutschland GmbH – Anleitungsvideos: https://www.roche.de/diagnostik-produkte/produktkatalog/tests-parameter/sars-cov-2-rapid-antigen-test-schulen/
Sind die Schülerinnen und Schüler während der Testung versichert?
Ja, der gesetzliche Unfallschutz gilt auch während der Selbsttestung. Sofern es durch die Covid-19-Selbsttestung zu einer Verletzung kommt, ist unmittelbar die Aufsichtsperson zu informieren.
Welche Rolle übernimmt das pädagogische Personal während der Testung von Schülerinnen und Schülern?
Das pädagogische Personal teilt die Tests aus, beaufsichtigt die Selbsttestung und dokumentiert die Ergebnisse.
Vor Testbeginn belehrt die Aufsichtsperson alle am Test teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Bei Bedarf leitet die Aufsichtsperson die Schülerinnen und Schüler an. Tests sind Teil des Unterrichts.
Wie ist die Testung vom pädagogischen Personal organisiert?
Sein Interesse signalisiert das pädagogische Personal formlos schriftlich der Schulleitung. Diese dokumentiert die Ausgabe und das Testergebnis. Die Testung erfolgt in der Schule. Die organisatorische Durchführung obliegt der Schulleitung eigenverantwortlich.
Wie wird mit einem positiven Testergebnis verfahren?
Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist nicht mit einem positiven Befund einer Covid-19-Infektion gleichzusetzen. Es stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Daher müssen sich positiv getestete Schülerinnen und Schüler sowie das pädagogische Personal ab Bekanntwerden des Testergebnisses in Isolation begeben. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern benachrichtigt die Schulleitung umgehend die Sorgeberechtigten zur erforderlichen Abholung. Die Schulleitung ist zudem verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über das positive Testergebnis zu informieren. Für die übrigen Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe, in der ein positiver Test aufgetreten ist, gilt: Sie bleiben im Unterricht. Sie gelten als Kontaktperson, sollte der positive Selbsttest durch einen PCR-Test bestätigt werden. Dessen Veranlassung, sowie die Festlegung von weiteren Schritten obliegen ausschließlich dem Gesundheitsamt.
Das Bildungsministerium gibt den Schulen auch Hinweise zur pädagogisch-psychologischen Begleitung der Testsituation. Kein Kind soll Angst vor einem Test haben müssen. Insbesondere darf es durch positive Testergebnisse nicht zu Stigmatisierungs- oder Ausgrenzungserfahrungen kommen.
Führt ein Test zu Lockerungen bei anderen Infektionsschutzregeln?
Nein. Solange die Pandemie weiter auf einem hohen Niveau verharrt, sind alle Regeln gemeinsam entscheidend bei ihrer Bekämpfung. Selbsttests für alle sind dabei ein wichtiger zusätzlicher Baustein. Die AHA+L-Regeln (Abstand, Händewaschen, Alltagsmaske+Lüften) bleiben auch weiterhin essenziell.
Wie gelangen die Tests an die Schule, wie müssen sie gelagert und nach Verwendung entsorgt werden?
Die Selbsttests werden direkt in die Schulen geliefert. Sie sind kühl und trocken zu lagern (Raumtemperatur) und vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. Benutzte Tests sind in einem reißfesten Müllbeutel zu sammeln und direkt nach Beendigung der Testung im Restmüll zu entsorgen. Aus der Dokumentation für Schulen im Statistik-Portal SIS (kein öffentlicher Zugang) ergibt sich, wann Tests an die Schulen nachgeliefert werden müssen.
Wie ist die Testung von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf organisiert?
Die Sorgeberechtigten entscheiden in gemeinsamer Absprache mit ihrem Kind, ob sich die Schülerin/der Schüler selbstständig in der Schule testen kann.
Schülerinnen und Schülern, die nicht in der Lage sind, den Selbsttest eigenständig durchzuführen, können den Test im häuslichen Umfeld durchführen. Die Schule stellt den Sorgeberechtigten den Selbsttest zur Verfügung. Die Sorgeberechtigten informieren die Schulleitung umgehend über das Ergebnis.
Wie lange sind die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der freiwilligen Selbsttestung erhoben werden?
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 12 Monate. Ein sicherer und sensibler Umgang mit den personenbezogenen Daten ist zu gewährleisten.
Foto: Jacob Schröter