Gesundheitsminister beschließen Ende von Lohnersatz für Ungeimpfte in Quarantäne ab 1. November
Berlin. Wer als Ungeimpfter in Quarantäne muss, erhält ab 1. November keine finanzielle Unterstützung vom Staat. Darauf haben sich Gesundheitsminister von Bund und Ländern geeinigt. Betroffen sind davon nur Menschen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bleibt allerdings bestehen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wies er darauf hin, dass die Regelung zur Lohnersatzleistung für Ungeimpfte die Umsetzung des geltenden Infektionsschutzgesetzes sei. Die Frist bis 1. November sei gesetzt, weil bis dahin jeder die Chance zu einer zweite Impfung habe. Wer sich nicht impfen lassen wolle, dem müsse klar sein, „dass dann eben auch die Verantwortung kommt, finanzielle Folgen zu tragen“, das sei auch eine Frage der Fairness. Betroffen seien potenziell nur ungeimpfte Personen, die Kontakt zu einem Infizierten gehabt hätten oder aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland zurückgekehrt seien.
Thüringen hat sich bei der heutigen Entscheidung zum Wegfall der Entschädigungsleistungen gemäß § 56 IfSG für Personen ohne Impfschutz gegen COVID-19in der GMK enthalten. Dies begründet die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner:
„Klar ist, das Infektionsschutzgesetz gilt. Dafür gibt es keinen Ermessensspielraum. Abwägungsmöglichkeiten gibt es aber sehr wohl bei der Festlegung des Zeitpunkts, ab wann die Sonderregelung entfallen soll und jeder eine Chance hatte, eine Impfung wahrzunehmen. Dass der Bund jetzt diesen zeitlichen Druck aufbaut, halte ich für falsch. Die öffentliche Debatte der letzten zwei Wochen hat gezeigt, dass eine solche Entscheidung vor allem als politischer Druck auf Ungeimpfte wahrgenommen wird. Wir wissen aber, dass genau dieser Druck nicht Einsicht, sondern Abwehrreaktionen hervorruft. Ich hätte mir einen späteren Zeitpunkt gewünscht, um noch mehr Menschen durch Aufklärung und die richtigen Argumente von einer Impfung überzeugen zu können. Denn darum geht es doch. Ich möchte, dass sich die Menschen bewusst für eine Impfung entscheiden, weil es die beste Möglichkeit ist, sich selbst und andere vor einem schweren Corona-Verlauf zu schützen. Die Impfung ist der beste Gesundheitsschutz – und zwar völlig unabhängig von Quarantäneregeln oder sonstigen Vorteilen, die eine Impfung inzwischen bietet. Eine Impfpflicht durch die Hintertür ist dafür nicht hilfreich.“
Den Beschluss im Wortlaut finden Sie unter: https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?uid=228&jahr=2021
Titelbild: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Foto: © BMG/Xander Heinl (photothek.net)