Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 16. März 2022: Thüringer Krankenhäuser äußern Besorgnis zur Personalsituation
LKHG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gundula Werner warnt vor möglichen Personalengpässen und Auswirkungen auf die Versorgung
Erfurt. Die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e.V. (LKHG), weist in ihrem Schreiben vom Freitag (21. Januar 2022) an Gesundheitsministerin Werner auf die drohenden Auswirkungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht hin. Die LKHG fordert in ihrem Appell an Ministerin Werner, das Aussetzen der Sanktionen und Maßnahmen (Betretungs- und Beschäftigungsverbote) gegenüber den Beschäftigten in den Krankenhäusern, die nicht bis zum 15. März 2022 den nach § 20a IfSG geforderten Immunitätsnachweis erbringen können. Einer Umfrage der LKHG unter ihren Mitgliedseinrichtungen zufolge können rund 17 Prozent der Beschäftigten ihren Immunitätsnachweis nicht fristgerecht erbringen. Damit steht die volle Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser als Bestandteil der kritischen Infrastruktur in Frage.
Durch den Beschluss des Deutschen Bundestags zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab dem 16. März 2022 u.a. auch für Beschäftigte in Krankenhäusern wurde der allgemeinen Impfpflicht vorgegriffen.
Die Vorstandsvorsitzende der LKHG, Dr. Gundula Werner, betont die Dringlichkeit zum Handeln: „Wir sprechen uns gegen die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Vorgriff auf eine allgemeine Impfpflicht aus. Es ist zu befürchten, dass Sanktionen im Zusammenhang mit einer einrichtungsbezogenen Impflicht in den Thüringer Krankenhäusern zu Personalausfällen führen können, die auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten erheblichen Einfluss haben.“
Eine Umfrage der LKHG unter ihren Mitgliedskrankenhäusern zeigt:
Derzeit verfügen rund 17 Prozent der Beschäftigten der Krankenhäuser in Thüringen noch nicht über den Immunitätsnachweis nach § 20a IfSG. Landesweit würden kurzfristig 1.918 Betten, das sind rund 13 Prozent der vom Gesundheitsministerium zugewiesenen Planbetten in Thüringen, aufgrund des verschärften Personalmangels in den Krankenhäusern nicht mehr betrieben werden können, sofern dieses Personal infolge von Beschäftigungsverboten nicht mehr zur Verfügung steht.
„Das Ergebnis der Umfrage gibt Anlass zu großer Sorge“, so Dr. Gundula Werner weiter.
„Insbesondere auch deshalb, weil wir aufgefordert sind, alle verfügbaren Maßnahmen zur Sicherstellung unserer Krankenhäuser als kritische Infrastruktur in der auch in Thüringen zu erwartenden Omikronwelle sicherzustellen.“
Die LKHG fordert Frau Ministerin Werner zum Handeln auf und plädiert für einheitliche Empfehlungen seitens des Ministeriums an die Gesundheitsämter. Diese haben bei der Erteilung von Betretungs- und Beschäftigungsverboten einen Ermessensspielraum, welcher sorgsam ausgeübt werden müsse.