„Der Rechtsstaat“
sr. Das Grundgesetz Artikel 16 Absatz 1 verbietet, einem deutschen IS-Kämpfer die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte von 2014 bis 2019 mehr als 5.000 Fälle aktenkundig, die auf Kriegsverbrechen von Asylsuchenden hinwiesen. Doch statt die Bevölkerung vor möglichen Straftaten zu schützen und den Hinweisen nachzugehen, hat das Bundesinnenministerium nur in einem Bruchteil der Fälle Ermittlungen aufgenommen – genauer gesagt gerade einmal in 129 Fällen!
Von den 3.800 Hinweisen in den Jahren 2015/16, dem Höhepunkt der Flüchtlingsinvasion, wurde lediglich 28 nachgegangen. Unser so stark ausgeprägter demokratischer Rechtsstaat gewährt Kriegsverbrechern Schutz. Das Ignorieren von Gefahren für die eigene Bevölkerung hat System, offensichtlich ist deren Sicherheitsbedürfnis nicht wichtig genug. Das Grundgesetz Art. 16 Abs. 1 und 2 verbietet unkontrollierte Masseneinwanderung und dort steht nichts von humanitären Ausnahmesituationen.
Man gewinnt den Eindruck, dass von Juristen und Politikern immer dann das Grundgesetz zitiert wird, wenn es der eigenen Meinung und Handlungsweise dient. Deutsche, die freiwillig in einen Terroristenkrieg ziehen, genießen den Schutz des Grundgesetzes. Wenn aber Hundertausende Menschen einreisen, unter denen sich in nicht unerheblichem Maße kriminelle Personen befinden, wird das Grundgesetz aus humanitären Gründen ausgehebelt. Und das nicht etwa vom Deutschen Bundestag mit zwei drittel Mehrheit als einzigem legitimen Organ, sondern von einer Bundeskanzlerin und ihrer Regierung. Mit katastrophalen Folgen für die eigene Bevölkerung.
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