Aufhebung Bürgerbegehren gegen den Kitaneubau am Standort Heubach
Leserbrief. Das zweite Bürgerbegehren gegen den Standort Heubach wurde am 22. Mai 2019 von uns zurückgezogen. An unserer Einschätzung, dass die Standortentscheidung Heubach nicht rational ist, halten wir fest. Allerdings erachten wir eine rasche Lösung der Kitathematik nach wie vor für dringend geboten und möchten nicht mehr als Alibi dafür herhalten, dass die Gemeinde ihren gesetzlich auferlegten Pflichten nicht rechtskonform nachgeht und es daher zu Verzögerungen in der Behandlung einer Pflichtaufgabe (Sicherstellung Kitabetreuung in der Gemeinde Masserberg) kommt.
Bisher wurden sämtliche vom ThürEBBG aufgelegten Fristen bis zum Schluss ausgereizt bzw. überschritten. Der Bürgermeister hat erneut, wie bereits beim ersten Begehren, trotz mehrfacher Aufforderung eine gesetzlich festgelegte Frist zum abschließenden Beraten des Begehrens vorsätzlich verstreichen lassen. Eine weitere Verzögerung der Lösung für die Kitathematik ist deshalb zu erwarten.
Wir erinnern gerne daran, dass sämtliche erforderliche Unterlagen für das 1. Begehren, dass am 5. Mai 2019 zu einem Bürgerentscheid führte, der Gemeinde bereits am 24. Juli 2018 vorlagen. Die Kitathematik wurde seitens des Bürgermeisters aufgeschoben, stattdessen setzte er sich eine Alternative in den Kopf und wollte das Mutterkindheim aktivieren. Hierfür hatte er zu keiner Zeit ein fundiertes Nutzungskonzept.
Wir haben seit dem Bürgerentscheid vom 5. Mai 2019 mehrfach schriftlich um einen Gesprächstermin mit dem Bürgermeister gebeten. Das Ignorieren unserer Anfragen deuten wir so, dass er selbst noch keine Aussagen zur Finanzierung eines Neubaus machen kann.
Laut Kommunalaufsicht begründete Bürgermeister Wagner die Nichtdurchführung einer gesetzlich gebotenen Gemeinderatssitzung: „damit, dass der Standort Heubach, der mit dem Bürgerbegehren angegriffen wird, ohne Bauleitplanung nicht bebaut werden kann (Planung führt zur zeitlichen Verzögerung der Baumaßnahme) und höchstwahrscheinlich durch den Gemeinderat der diesbezügliche Beschluss aufgehoben wird. Damit wäre dem Bürgerbegehren entsprochen und ein Bürgerentscheid nicht mehr erforderlich. Diese Entscheidung solle jedoch der neue Gemeinderat treffen.“ (E-Mail Kommunalaufsicht Fr. Staack vom 16. Mai 2019)
Weiterhin spricht diese Aussage des Bürgermeisters gegenüber der Kommunalaufsicht für die Aufhebung des Bürgerbegehrens: „Derzeit würden durch die Verwaltung andere potentielle Standorte für einen Neubau gesucht, die dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden können.“ (E-Mail Kommunalaufsicht Fr. Staack vom 16. Mai 2019)
Damit sehen wir uns bestätigt, dass der gewählte Standort einzig das Ergebnis einer politischen Entscheidung war. Wir freuen uns, dass der Bürgermeister eines unserer Argumente gegen den Standort Heubach endlich verinnerlicht hat und hoffen, Herr Wagner steht zu seinen Worten und der neue Gemeinderat entscheidet endlich auf Basis sachlicher Argumente.
Wir als betroffene Eltern möchten endlich, dass eine realisierbare und vernünftige Lösung getroffen wird, die der Aufgabenstellung gerecht wird und keine, die aufgrund von Befindlichkeiten getroffen wird.
Dr. Nicole Seifferth-Schmidt
Vertrauensperson des Bürgerbegehrens gegen den Kitastandort Heubach
Foto: Pixabay
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