Ab Mittwoch Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr in Thüringen
Erfurt. Thüringen führt ab Mittwoch, dem 16. Dezemebr 2020 bis zunächst 10. Januar 2021 landesweit nächtliche Ausgangsbeschränkungen ein. Grund sind die Inzidenzzahlen für den gesamten Freistaat Thüringen und die übergroße Mehrheit der Landkreise und kreisfreien Städte von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner pro Woche. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus folgenden Gründen zulässig:
• die Ausübung beruflicher oder dienstlicher sowie amtlicher und hoheitlicher Tätigkeiten,
• medizinische und veterinärmedizinische Notfälle,
• die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
• die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
• die Begleitung Sterbender,
• Handlungen zur Versorgung von Tieren,
• ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen, wie z.B. dem Schutz vor Gewalterfahrung.
Für die Nächte vom 24. auf den 25. sowie 25. auf den 26. Dezember 2020 und vom 31. Dezember 2020 auf den 1. Januar 2021 werden gesonderte Regelungen getroffen. Dies betrifft zudem die hohen Feiertage der jüdischen und muslimischen Gemeinden.
Das Kabinett stellte gestern weiter fest, dass der Beschluss vom 10. Dezember 2020: „Allen Kinder der Klassenstufen 1 bis 4, deren Eltern die häusliche Betreuung nicht gewährleisten können, wird eine schulische Betreuung angeboten“ eine analoge Anwendung findet auf die Klassenstufen 5 und 6 der allgemeinbildenden Schulen, die Förderschulen und die Kindertagesbetreuung statt. Eine Vorabanmeldung ist erforderlich. Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte gelten selbstverständlich weiter.
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