SPD und Linke beantragen Aufhebung des Stadtratsbeschlusses zum Gesellschaftsvertrag der Wohnungsgesellschaft
Hildburghausen. „Der Antrag ist kürzlich eingereicht worden“, so SPD-Fraktionsvorsitzender Ralf Bumann. Zusammen mit der Fraktion DIE LINKE fordert die SPD den Stadtrat auf, zur nächsten Sitzung den Beschluss vom 23. Mai 2019 aufzuheben. Nachdem die Kommunalaufsicht keine Handhabe sieht, den Beschluss zu beanstanden, ist das nun der nächstliegende Schritt.
„Nach unserer Auffassung ist der Beschluss rechtswidrig zustande gekommen, weist schwerwiegende Fehler auf und hätte weitreichende Folgen für die Tätigkeit der Wohnungsgesellschaft Hildburghausen mbH“, so Bumann.
Wie bekannt, hatte Bürgermeister Obst ohne Vorberatung in den Ausschüssen im Schnellverfahren den Beschluss 3 Tage vor der Kommunalwahl im Stadtrat durchgepeitscht. Die letzte Version gab es nur im Auszug als Tischvorlage. Erst einen Tag vorher konnte im Internet der gesamte Entwurf eingesehen werden. Es hatte also kein Stadtrat ausreichend Zeit, sich mit den vielen neuen Vertragspunkten zu beschäftigen.
Von einst 15 §§ auf 27 §§ – das sind keine kleinen überschaubaren Änderungen, wie vom Bürgermeister suggeriert wurde. Die Warnungen ignorierend, stimmte eine Mehrheit der Stadträte dennoch für die Vertragsänderungen. Es war ja für einige auch die letzte Stadtratssitzung.
Jetzt sind erst einmal die vielen rechtlichen und formellen Fehler Vertragsbestandteil und müssen korrigiert werden. Das kann nur der Stadtrat machen.
Der gröbste Fehler ist gleich im § 1 zu finden. Sollte allein dieser angewendet werden, müsste die Gesellschaft umbenannt werden. Was das bedeutet, kann jeder nachvollziehen, der privat eine Namens- oder Adressänderung vorgenommen hat. Allein die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen können nur erahnt werden.
Es gibt auch Vermischungen in den Aufgaben, die die unterschiedlichen Gremien zu erfüllen haben. Das ist grundweg falsch. Man hat den Eindruck, es sind verschiedene Verträge zusammengewürfelt worden.
Ein wichtiger und nicht zu vernachlässigender Punkt ist auch, dass der Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft zuerst den Änderungen des Gesellschaftsvertrages zustimmen muss, bevor es in den Stadtrat geht. Das ist auch jahrelang so praktiziert worden. Gab es Vertragsänderungen, blieb dennoch dieser Passus unberührt. Es war also Wille des Stadtrates, dass der Aufsichtsrat immer einbezogen wird.
Vom Bürgermeister wird jetzt erwartet, dass er alle Aktivitäten, die sich aus dem Beschluss vom 23. Mai 2019 ergeben, einstellt.
Ralf Bumann
Fraktionsvorsitzender der SPD im Stadtrat Hildburghausen