Bestattungen trotz Veranstaltungsverbot im Landkreises Hildburghausen weiter möglich
Hinweise zur Aussetzung des Vollzuges der Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausen vom 14. März 2020 zum Verbot von Veranstaltungen auf dem Gebiet des Landkreises Hildburghausen für eine Bestattung
Landkreis Hildburghausen. Mit Allgemeinverfügung vom 14. März 2020 hat der Landkreis Hildburghausen Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen jeglicher Art auf dem Gebiet des Landkreises Hildburghausen untersagt.
Unter Verweis auf die in § 17 Thüringer Bestattungsgesetz geregelte Bestattungspflicht gilt für Bestattungen Folgendes:
Die Durchführung von Urnen- und Erdbestattungen in Form der Beisetzung am Grab ist möglich.
Der Teilnehmerkreis bei Bestattungen wird auf Verwandte I. und II. Grades des zu Bestattenden beschränkt. Reiserückkehrer aus Risikogebieten dürfen nicht teilnehmen, gefährdete Menschen (zum Beispiel Vorerkrankte und Menschen höheren Alters) sowie Menschen mit respiratorischen Symptomen sollen nach Möglichkeit nicht teilnehmen.
Aufgrund der Allgemeinverfügung vom 14. März 2020 bleiben Trauerfeiern, Trauergottesdienste und ein sich etwa anschließender Leichenschmaus untersagt. Diese gelten als aufschiebbar.
Darüber hinaus sind weiterhin die Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlungen für Veranstaltungen des Robert-Koch-Institutes zu beachten. Allgemeine Hygienemaßnahmen sind einzuhalten.
Wir bitten höflich um Verständnis für diese Maßnahmen. Wir bitten Sie auch, sich jeweils beim Landratsamt Hildburghausen (Gesundheitsamt, Rechtsamt), in der örtlichen Presse und auf der Homepage des Landkreises Hildburghausen über den tagesaktuellen Stand zu informieren. Weitere Einschränkungen können sich jederzeit ergeben.
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