Bis zu 45 Prozent Zuschuss: Neue Förderbedingungen für umweltfreundliche Heizungen
Erfurt. Seit Jahresbeginn wird die Erneuerung von Heizungsanlagen in Wohngebäuden ausschließlich vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Die bisherige KfW-Förderung von Brennwertheizungen entfällt. „Beim Austausch einer alten Ölheizung gegen eine neue, umweltfreundliche Heizung übernimmt das BAFA nun bis zu 45 Prozent der Investitionskosten“, erklärt Reiner Maschke, Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen. „Wird eine Gasheizung ersetzt, ist ein Zuschuss von bis zu 35 Prozent möglich“, so Maschke.
Wichtig ist, dass Gasbrennwertheizungen nur im Gebäudebestand gefördert werden, während eine Förderung für Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen unter bestimmten Bedingungen auch bei Neubauten möglich ist. Maschke weist darauf hin, dass Wärmepumpen in der Regel nur bei einem gut gedämmten Gebäude mit einem Niedertemperaturheizsystem sinnvoll sind. „Zudem sollte vor der Auswahl des neuen Heizkessels oder der Wärmepumpe die Heizlast der einzelnen Räume berechnet werden. So kann die Anlage richtig dimensioniert werden und auch effizient laufen“, sagt der Energieexperte.
Die Antragstellung erfolgt wie bisher vor Vertragsabschluss über ein Onlineformular auf der BAFA-Website (www.bafa.de). Der durch das BAFA bewilligte Kostenrahmen kann nach der Antragstellung nicht mehr erweitert werden. „Die Antragstellung sollte also auf Basis eines verbindlichen Komplettangebotes erfolgen“, rät Maschke.
Eine andere Möglichkeit ist, die Kosten für den Heizungstausch von der Steuer abzusetzen. Bis zu 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen können – verteilt über drei Jahre – berücksichtigt werden. Eine Liste förderfähiger Solarkollektoren, Wärmepumpen und Biomasseheizkessel ist auf der Internetseite des BAFA zu finden.
Weitere Fragen zu energiesparenden Heizungsanlagen und den aktuellen Fördervoraussetzungen beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen. Termine können unter den Telefonnummern 0800 / 809 802 400 (kostenfrei) oder 0361–555140 vereinbart werden. In Hildburghausen findet die Beratung im Landratsamt, Wiesenstraße 18 statt. Eine Terminvereinbarung für Hildburghausen ist auch möglich unter Telefon: 03693 8867558.
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Im Einzelnen werden folgende Fördersätze gewährt:
- Biomassenutzungsanlage und Wärmepumpen: 35 Prozent (45 Prozent mit Austauschprämie Ölheizung),
- Solarthermische Anlagen: 30 Prozent (keine Austauschprämie Ölheizung möglich),
- Kombination aus Biomasseheizung oder Wärmepumpe mit einer Solarkollektoranlage: 35 Prozent (45 Prozent mit Austauschprämie Ölheizung),
- Kombination einer Gasbrennwertheizung mit einer solarthermischen Anlage: 30 Prozent (40 Prozent mit Austauschprämie Ölheizung),
- Installation einer Gasbrennwertheizung, bei der die zukünftige Integration einer thermischen Solaranlage technisch möglich ist: 20 Prozent (keine Austauschprämie Ölheizung möglich).
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