Blinde Zerstörungswut an fremdem Eigentum
Leserbrief. Das Heldburger Unterland ist nicht gerade als ein Weinanbaugebiet bekannt. Waren es in der Vergangenheit strenge Winter oder ein Frost im Mai, die die Reben schädigten, ist heute nicht mehr die Witterung das Problem. Immerhin lagen die Durchschnittstemperaturen von 19 der vergangenen 20 Jahre über dem langjährigen Mittelwert. Vielmehr scheint die Missgunst einiger weniger das Hauptübel zu sein.
In einem Akt von Zerstörungswut hat sich eine Person Zugang zu einem umzäunten Privatgrundstück in Seidingstadt verschafft und frisch gepflanzte Rebstöcke durchtrennt. Die Ausführung der Tat ist dabei besonders hervorzuheben. Nicht nur wurden die jungen Reben direkt an der Veredelungsstelle durchtrennt, wodurch einige unbrauchbar wurden, es wurde zu diesem Zweck auch der angebrachte Frostschutz aus Reisig entfernt und nach der Tat fein säuberlich wieder drapiert, um die Tat möglichst lange zu verschleiern. Es gehört schon eine gehörige Portion böser Wille und Verschlagenheit dazu, eine solche Tat auch noch verstecken zu wollen. Nur genaues Hinsehen und Untersuchen hat überhaupt zur Entdeckung des Unglücks geführt. Und das auch noch am Heiligabend.
Ob sich die Person überhaupt im Klaren ist, dass es sich bei diesem „Streich“ sogar um eine Straftat handelt? Da das Grundstück eingezäunt ist, handelt es sich um vorsätzlichen Hausfriedensbruch mit mutwilliger Sachbeschädigung, was im Fall eines Urteils sogar eine gehörige Geldstrafe nach sich ziehen würde. Auch die Motivation erschließt sich dem gesunden Menschenverstand nicht ganz, da dem Täter ja keinerlei Vorteil aus der Tat erwächst. Man hat es mit simpler Zerstörung als Ausdruck von Missgunst, Boshaftigkeit, sowie charakterlicher als auch geistiger Verkümmerung zu tun.
Jedoch möchte ich auch an das Gute im Menschen glauben und gebe dem Täter die Möglichkeit, Wiedergutmachung zu leisten, indem fünf pflanzfertige Reben im Frühjahr an meinem Elternhaus abzugeben sind.
Tobias Maywald (geb. Angermüller)
Seidingstadt
Foto: Privat
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