Bürgermeister und Stadtrat müssen geltendes Recht beachten!
Zum Vorwurf des Alleingangs bezüglich der neuen Kinderkrippe äußert sich Bürgermeister Tilo Kummer:
Hildburghausen. Der Stadtrat von Hildburghausen hatte sich entschieden, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens zu klären, ob freie Träger von Kindergärten in der Stadt bereit wären, bis September 2019 ihre Kapazitäten um über 50 Plätze zu erweitern. Das war notwendig geworden, da die Bedarfsplanung zum Schluss kam, dass vor allem die Krippenplätze in den nächsten 10 Jahren nicht ausreichen. Da man Entwicklungen auch nur für eine bestimmte Zeit abschätzen kann, wurde eine Befristung von 10 Jahren vorgenommen, um nicht später für eine leerstehende Einrichtung zahlen zu müssen.
Die AWO bekam den Zuschlag und schloss anschließend einen Mietertrag mit einem Unternehmen, mit dem sie eine noch zu errichtende Kinderkrippe für 15 Jahre anmietete, ohne jedoch ein Anfangsdatum der Vertragslaufzeit festzulegen.
Der Vertragsabschluss erfolgte bevor die Ergänzung des Betreibervertrages mit der Stadt Hildburghausen ausgehandelt und dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden konnte.
Bis zu meinem Urlaubsbeginn vor 2 Wochen lag noch keine verbindliche Aussage vor, wann die Einrichtung in Betrieb gehen kann.
Wenn eine Stadt mit Erfüllung ihrer Aufgabe der Kinderbetreuung einen freien Träger beauftragt, müssen sich die Stadt und die Träger an bestimmte Regeln halten. Zum Einen ist die Stadt an die Vorgaben des Interessenbekundungsverfahren gebunden, sowie an das Kindertagesstättengesetz.
Da die Vorgaben aus dem Interessenbekundungsverfahren und dem Kindertagesstättengesetz in den bisherigen Vertragsvorschlägen und Verhandlungen nicht umsetzbar waren, berichtete ich darüber im Stadtrat und besprach das notwendige weitere Vorgehen mit der Kommunalaufsicht und dem Gemeinde- und Städtebund.
Ich bekam die Empfehlung einen Anwalt einzuschalten.
Da die Erteilung der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht aufgrund der Nachteile, die sich zu Lasten der Stadt abzeichnen mehr als fraglich ist, schlug ich dem Stadtrat vor die notwendigen Kapazitäten für eine vorübergehende Unterbringung von Krippenkindern in eigenen Kitas und im Vereinsheim Bürden zu schaffen. Wir brauchen spätestens ab September zusätzliche Krippenplätze. Da steht die neue Einrichtung noch nicht zur Verfügung.
Wenn kein Vertrag mit der AWO zustande kommt, der für die Stadt annehmbar und für die Kommunalaufsicht zustimmungsfähig ist, brauchen wir die zusätzlichen Kapazitäten sogar noch nach Fertigstellung der neuen Kinderkrippe.
Der Stadtrat hat mit einem Beschluss die Voraussetzungen für die Schaffung der Ausweichplätze geschaffen.
Einen Alleingang von mir kann ich dabei nicht sehen. Das der Verwaltung dafür bewilligte Geld ist nach wenigen Monaten wieder eingespart, wenn man den von der AWO gewünschten Mietpreis für die neue Krippe als Vergleich nimmt!
Foto: Privat