Corona-Demo in Kassel: Polizei rechtfertigt ihre Zurückhaltung
Kassel (ots). Am Samstag, dem 20. März 2021 kam es in Kassel zu mehreren Versammlungen, zu denen im Vorfeld Verbotsverfügungen der Versammlungsbehörde und in weiterer Befassung Urteile der Verwaltungsgerichte ergangen waren.
Schon vor dem offiziellen Versammlungsbeginn sammelten sich zügig mehrere Tausend Menschen in der Kasseler Innenstadt. Dort fanden zu dieser Zeit bereits weitere Versammlungen statt, die Protest gegen die Versammlung auf der Schwanenwiese zum Ausdruck brachten. In der Anfangsphase kam es zu einer sehr dynamischen und unübersichtlichen Lage, bei der größere Personengruppen versuchten, gewaltsam polizeiliche Absperrungen zu durchbrechen. Dabei wurden die eingesetzten Beamtinnen und Beamten einer Absperrung mit Flaschen und Regenschirmen beworfen. Durch den Einsatz des Schlagstocks, von Pfefferspray und des Wasserwerfers konnte ein Durchbrechen größerer Gruppen letztlich verhindert werden.
Diese erste dynamische Phase mit zunehmend aggressiver Gesamtstimmung konnte durch das besonnene Vorgehen der Einsatzkräfte unter Kontrolle gebracht werden. Versuche einiger Gruppen, zu anderen Versammlungen oder öffentlichen Gebäuden durchzubrechen, konnten verhindern werden, ohne dass hier bis dato Verletzte bekannt wurden.
Etwa 20.000 Personen im gesamten Stadtgebiet
Etwa 20.000 Personen hielten sich am Samstag bei den Versammlungen im gesamten Stadtgebiet auf. Insbesondere am Friedrichsplatz kam es zu einer Versammlung mit mehreren Tausend Teilnehmern sowie einem Aufzug in ähnlicher Größenordnung, der sich auf den Hauptverkehrsstraßen rund um die Innenstadt bewegte. Der allergrößte Teil dieser Personen kam weder den polizeilichen Auflösungsverfügungen nach, noch wurden Hygiene- oder Abstandsregeln eingehalten.
Eine konsequente Verhinderung des Entstehens von Ansammlungen oder ein konsequentes Auflösen verbotener Versammlungen hätte nach Einschätzung der Polizei zur Anwendung von Zwangsmitteln und damit einhergehend zu einer nicht unerheblichen Anzahl an Verletzten auf allen Seiten geführt. Beim Einschreiten und bei der Abwägung der Verhältnismäßigkeit war zudem die Entscheidung des Gerichts, die mögliche Infektionsgefahren als nicht ausreichend für ein generelles Versammlungsverbot gesehen hat, zu berücksichtigen.
Die Polizeiführung hat mit verschiedenen Beratern ständig, intensiv und jederzeit über die Möglichkeiten und Konsequenzen des polizeilichen Einschreitens diskutiert und hier die Entscheidung so gefällt, dass die polizeilichen Maßnahmen und der temporäre Verzicht auf Zwangs- und Verfolgungsmaßnahmen in der Rechtsgüterabwägung notwendig und angemessen waren. Die Teilnehmer kamen augenscheinlich überwiegend aus dem bürgerlichen Lager und zeigten insgesamt eher keine erkennbare Tendenz zu gewalttätigen Aktionen. Einzelne gezeigte Symboliken, wie gelbe Sterne, wurden dokumentiert, Verstöße im weiteren Verlauf geprüft.
Festnahmen wegen Landfriedensbruchs und Widerstand
Während des heutigen Einsatzes kam es zu rund ein Dutzend Festnahmen wegen Straftaten, überwiegend wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruchs. Abschließende Zahlen liegen derzeit noch nicht vor.
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind der Polizei bei allen Beteiligten am Samstag bislang keine ernsthaften Verletzungen bekannt geworden.
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