COVID-19 (Coronavirus): Wichtige Informationen an die Bevölkerung
Krankschreibung bis zu sieben Tage nach telefonischer Rücksprache bei leichten Atemwegserkrankungen
Berlin. Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband gestern in Berlin verständigt.
Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen.
Diese Vereinbarung gilt ab sofort und zunächst für vier Wochen.
Wichtige Informationen an die Bevölkerung des Landkreises Hildburghausen:
Landkreis Hildburghausen. Am 5. März 2020 fand im Landratsamt Hildburghausen ein Kooperationsgespräch zum Thema COVID-19 (Coronavirus) unter der Leitung des Landrates Thomas Müller statt. Daran haben Vertreter der Kreisverwaltung, der regionalen Kliniken, der Hausärzte, des Schulamtes, der Rettungsleistellen und der Polizei teilgenommen.
Im Ergebnis dieses Gesprächs ergehen nachfolgende Informationen an die Bevölkerung des Landkreises Hildburghausen:
Die Ausbreitung und die mögliche Infektion mit dem Coronavirus erfolgt parallel zu der in dieser Jahreszeit üblichen Influenzawelle (Grippe). In Deutschland sind gegenwärtig über 500 Fälle mit Corona-Infektion nachgewiesen. Bei den meisten Fällen ist der Verlauf unproblematisch. Bei 82-Million Einwohnern ist das ein sehr geringer Prozentsatz.
Die überwiegende Anzahl der Infektionen verläuft harmlos oder wird nicht bemerkt.
Für alte Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen, wie Krebstherapie oder schweren Herz- Kreislauferkrankungen, kann das Virus gefährlich werden.
Das Virus kann derzeit noch nicht behandelt werden, aber die Ausbreitung kann durch persönliche Hygienemaßnahmen eingeschränkt werden. Bitte beachten Sie dringend die Grundregeln der Hygiene, das ist Ihr bester Schutz. Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände und entscheiden Sie selbst, ob Sie z. B. eine Veranstaltung besuchen.
Es besteht im Moment kein Anlass im Landkreis Hildburghausen Veranstaltungen zu verbieten. Trotzdem sollten Veranstalter sehr eigenverantwortlich mit dem Thema umgehen. Organisatoren können sich vom Gesundheitsamt gerne beraten lassen insbesondere, wenn Risikogruppen betroffen sind bzw. eine internationale Veranstaltung in unserem Landkreis stattfindet.
Wenn Sie erste Symptome eines grippalen Infektes feststellen, suchen Sie nicht sofort den Hausarzt auf! In der Inkubationszeit ist die Ansteckungsgefahr am höchsten.
Symptome sind:
- plötzlich beginnendes Krankheitsgefühl,
- Fieber über 38 °C oder Schüttelfrost,
- Schnupfen oder verstopfte Nase,
- Halsschmerzen,
- Husten oder Atemnot,
- Muskel-, Glieder- und/oder Kopfschmerzen.
Sollten diese nicht abklingen oder das Fieber steigen, kontaktieren Sie Ihren Hausarzt telefonisch. Sie erhalten dann Anweisung über das weitere Vorgehen. Bitte gehen Sie nicht in die Notaufnahme der Kliniken. Diese müssen ihre Ressourcen für akute Fälle vorhalten.
Der Abstrich zur Abklärung ob eine Corona-Infektion vorliegt, wird nur in begründeten Verdachtsfällen vorgenommen. Was ein begründeter Verdachtsfall ist, schreibt das Robert Koch-Institut genau vor. Hierzu werden Sie von Ihrem Hausarzt befragt. Bitte erwarten Sie nicht, dass sofort ein Abstrich gemacht wird, wenn Sie einen grippalen Infekt haben. Bitte wenden Sie sich hierzu auch nicht an das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung, dieses führt keine Untersuchungen durch.
Sollten Sie als Verdachtsfall eingestuft werden, nimmt das Gesundheitsamt Kontakt mit Ihnen auf. Sie, Ihre Familie und enge Kontaktpersonen können für eine bestimmte Zeit unter Quarantäne gestellt werden. In diesem Fall erhalten Sie alle Informationen vom Gesundheitsamt.
Die Schulen und Lehrkräfte sind über das staatliche Schulamt über die Verfahrensweise bei Verdachtsfällen von Schülern oder Lehrern unterrichtet. Wenn bei einem Schüler ein Verdachtsfall vorliegt, bedeutet dies aus medizinischer Sicht nicht automatisch die Schließung der Schule. Das Gesundheitsamt trifft gemeinsam mit dem Schulamt eine Entscheidung über die Schließung einer Schule grundsätzlich im Einzelfall.
Die Kliniken im Landkreis sind auf eine Pandemie vorbereitet. Es gibt in der Henneberg Klinik einen Pandemieplan und ein Pandemielager mit entsprechenden Materialien. Darauf kann zugegriffen werden, wenn akute Notfälle eintreten.
Bitte beachten Sie aber dringend, ein grippaler Infekt, egal durch welches Virus verursacht, ist kein Notfall. Ob ein Notfall vorliegt entscheidet ein Arzt.
Bitte nehmen Sie unbedingt Abstand von sogenannten „Hamsterkäufen“. Sie destabilisieren sonst die Versorgung, ohne dass es dafür den geringsten Anlass gibt.
Auch ein Mundschutz ist nur hilfreich, wenn man selbst infiziert ist, um andere zu schützen.
Bitte wahren Sie Augenmaß und gesunden Menschenverstand. Das Landratsamt und alle wichtigen Personen stehen über ein Netzwerk in Verbindung und sind vorbereitet. Im Ernstfall kann jederzeit ein Koordinationsstab zusammentreten.
Die Aussagen treffen auf Kinder und Erwachsene gleichermaßen zu.
Das Ziel ist es, die Geschwindigkeit der Verbreitung des Virus zu reduzieren und die Erkrankungswelle abzuschwächen.
Unser behördliches Handeln richtet sich nach den jeweiligen Gegebenheiten aus und wird dann entsprechend angepasst.
Informationen über die aktuelle Situation und Verhaltensmaßnahmen erhalten Sie im Internet unter der Webseite des Robert-Koch-Institutes: www.rki.de.
Ebenfalls steht Ihnen eine Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Rufnummer 0800 / 330-4615-32 sowie das Bürgertelefon 030 / 346465 für Anfragen zur Verfügung.
Ansprechpartner in unserem Gesundheitsamt ist das Sachgebiet Hygiene unter den Rufnummern 03685 / 445-413 und 03685 / 445-433. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen im Rahmen der Öffnungszeiten des Landratsamtes Hildburghausen zur Verfügung
gez. Thomas Müller
Landrat
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