Ausgangssperre und Distanzunterricht: Der Bundestag hat Merkels „Notbremse“ beschlossen
Berlin. Die bundeseinheitliche Corona-Notbremse hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Der Bundestag hat eine landesweit einheitliche Notbremse im Kampf gegen die dritte Corona-Welle beschlossen. 342 Abgeordnete stimmten für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, 250 stimmten dagegen. 64 enthielten sich. Änderungsanträge von FPD und Linke, etwa zur Rücknahme der Ausgangssperre, wurden zuvor abgelehnt.
Die Notbremse legt bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen fest. Sobald in einer Stadt oder einem Landkreis der Inzidenzwert die Marke von 100 binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander überschreitet, sollen weitgehende Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr und strengere Bestimmungen für Geschäfte greifen. Der Einzelhandel soll bis zu einer Inzidenz von 150 mit dem „Click & Meet“-Verfahren und einer Testpflicht geöffnet bleiben.
Schulen und Kitas sollten ab einer Inzidenz von 165 geschlossen werden. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, Mitarbeitern in Betrieben zweimal pro Woche Schnelltests anzubieten. Die Maßnahmen sollen bis 30. Juni 2021 befristet sein.
Die Corona-Notbremse kann frühestens ab Samstag greifen. Vorher müssen die neuen Vorschriften am Donnerstag noch den Bundesrat passieren. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier muss das Gesetz noch unterzeichnen und es muss noch offiziell verkündet werden.
Die FDP hat angekündigt, eine Verfassungsklage einzureichen.
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