Der Landkreis Hildburghausen erlässt einen Zahlungsstopp für Hortgebühren
Landkreis Hildburghausen. Auf Grund der Schließung der Schulhorte in Folge der Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie setzt der Landkreis Hildburghausen mit Wirkung vom 1. April 2020 die Erhebung der Hortgebühren aus.
Das bedeutet, dass der Landkreis ab diesem Zeitpunkt keine Hortgebühren abbuchen wird und Selbstzahler von der Überweisung der Hortgebühren befreit sind. Zur Verfahrensweise der Rückerstattung oder Verrechnung von überzahlten Hortgebühren ergeht zeitnah eine Information an die Eltern.
Nicht betroffen von der Entscheidung sind Eltern, die im Rahmen der Notbetreuung weiter Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.
Foto: Südthüringer Rundschau