Die Baubehinderungsbehörde – Eine wahre Geschichte
Leserbrief. Dass sich in Thüringen, in der Mitte Deutschlands, die Errichtung einer simplen Überdachung im Gartenbereich eines Dorfes als unlösbare Aufgabe für unsere Gesellschaft, unsere Behörden, schlicht für unser gesamtes Gemeinwesen erweist und die schier endlose Odyssee des Vorganges die Vorstellungskraft und den gesunden Menschenverstand eines Normalbürgers sprengt, dieser Wahnsinn soll hier an Hand einer Kurzgeschichte verdeutlicht werden.
Es war einmal ein kleiner naiver Bauingenieur, der glaubte auf Grund seines Berufsethos, seines Bausachverstandes und seiner bescheidenen Kenntnisse des Baurechts eine kleine Baumaßnahme (offene Überdachung) in seinem Garten vorschriftsmäßig bei den Behörden anzeigen zu müssen und erwartete sogar das genehmigt zu bekommen. Hatte doch dieser naive Bauingenieur in seinem Leben schon wesentlich größere Bauprojekte in Deutschland im Wert von einigen hundert Millionen Euro umgesetzt und diese sogar inclusive der notwendigen Genehmigungsverfahren mit den Behörden. Also war der Mann auch guten Mutes für diese kleine Maßnahme von lächerlichen 2.000 Euro eine Genehmigung zu bekommen, vor allem, da es solche Bauten mit vergleichbaren Randbedingungen bereits zu vielen hunderten (oder mehr) auch in der Region, in ganz Thüringen und auch im restlichen Deutschland gibt. Voller Enthusiasmus schickte also dieser leichtgläubige Mann eine Anfrage mit Übersichtsplänen an das Bauamt eines Landkreises. Der dortige Diktator – äh Bauamtsleiter – ein gewiefter Winkeladvokat, Verwaltungsjurist, Buchautor und Referent von Baurechtsseminaren schmetterte jedoch den unverschämten Antragsteller ab: „Was erlauben Sie sich kleiner Popel, hier habe ich das sagen, Sie haben keine Chance, ich bin hier der Rechtsverdreher!“(oder heißt das anders?)
Daraufhin versuchte der geschockte Antragsteller sein „dreistes“ Vorhaben mit sachlichen Argumenten aus vielen Vorschriften und Regelwerken, in zahllosen Schreiben, E-Mails und Telefonaten und sogar in einem Ortstermin im Palast des Fürsten – äh Amtsleiters – zu begründen. Das brachte den beleidigten Verwaltungsprofi derart zur Weißglut, dass er nun zur Höchstform auflief. Nach allen Regeln der Kunst, der baurechtverächtlichen Gesetzgebung und seinem unendlichen Erfahrungsschatz mit Ablehnungen führte er den „blinden“ Antragsteller dermaßen vor, dass dieser bitter bereute, überhaupt angefragt zu haben.
Doch immerhin hatte der Antragsteller ja noch die Möglichkeit seinen Bauantrag zu stellen, der dann nach 3 Monaten Bearbeitungsfrist vom Bauamt abgelehnt werden würde, wogegen eine Klage möglich wäre, die dann irgendwann bei der Oberen Baubehörde landen würde und die, wenn der mittlerweile kleingekochte Antragsteller immer noch nicht aufgegeben haben sollte, dann sowieso abgelehnt werden würde.
Unheimlich stolz auf seinen KO-Sieg in der ersten Runde rieb sich der erfolgreiche Verwaltungsjurist die Hände, hatte er doch wieder einen Antragsteller fertig gemacht und nebenbei auch noch kostenlos jede Menge Stoff erhalten für sein nächstes Buch zur Baugesetzgebung und seine nächste Vortragsreihe „Wie verhindere ich Baugenehmigungen“! Der Bauamtsleiter hatte damit auch die volle Rückendeckung seines Bosses – des Landrates, der sich wohlig in seinem warmen, weichen Sessel räkelte, denn er mußte ja seinen unverzichtbaren Amts- und erfahrenen Wahlleiter vor dem unverschämten Antragsteller schützen.
Der Sohn des geschlagenen Antragstellers fragte ganz unschuldig seinen Vater, weshalb die anderen Hütten alle stehen bleiben dürfen und die eigene geplante Hütte nicht genehmigt wird. Da antwortete sein Vater ratlos: „Das weiß ich auch nicht, man darf höchstens schwarz bauen und das Bauamt schaut auch weg solange keiner klagt.“ Da sagte der Sohn: „Papa und warum hast du überhaupt gefragt?“ Darauf wußte der Vater keine Antwort mehr und er begann zu weinen, denn sein Glaube an eine gerechte Welt war nun endgültig zerbrochen. Und die Moral von der Geschichte: Wer nicht fragt, der gewinnt! UND: Behörden leben sehr gut von den Steuergeldern ihrer Antragsteller, denen sie dafür als „Gegenleistung“ alles ablehnen was sie begehren! Wenn irgendwann dann der letzte Bauantrag abgelehnt, der letzte bauwillige Bürger fortgezogen oder gestorben ist, dann ist es vollbracht, dann kann sich das Bauamt endlich selbst verwalten, dann wird auch kein dreister Antragsteller mehr den Beamtenschlaf stören!
Mathias Scheffel
Rieth
Foto: Pixabay
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