Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch die Stadt Hildburghausen
Hildburghausen. Der Thüringer Landtag hat in seiner Sitzung am 12. September 2019 das Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen. Dieses ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Laut § 21 b Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) müssen alle abgeschlossenen beitragsfähigen Straßenbaumaßnahmen, bei denen die sachliche Beitragspflicht bis zum 31. Dezember 2018 entstanden ist, trotzdem noch nach entsprechender Straßenausbaubeitragssatzung an die Eigentümer der Grundstücke umgelegt werden.
Dies betrifft folgende Straßenbaumaßnahmen:
Die Helenenstraße wird in kürzester Zeit an die Anlieger umgelegt. Es folgen im Jahr 2020 und 2021 noch die Maßnahmen, Südwestlicher Bereich Häfenmarkt/Hofbäckersgässchen, 3. Bauabschnitt Häfenmarkt, die Häselriether Straße und die Ortsdurchfahrt B89 Ebenhards.
Es wird nochmals auf die Möglichkeit der Stundung oder Ratenzahlung der Beiträge hingewiesen.
Alle Straßenbaumaßnahmen, die bis 31. Dezember 2018 noch nicht abgeschlossen waren, sind künftig beitragsfrei.
Tilo Kummer
Bürgermeister
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