Erleichterungen für Autofahrer bei der Hauptuntersuchung
Erhard Hüther, Obermeister der Kfz-Innung Südthüringen informiert:
Meiningen. Bundesminister Andreas Scheuer hat angeregt mehrere für die Hauptuntersuchung geltende Fristen zu verlängern. Hintergrund ist die Befürchtung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, dass aufgrund der Corona-Krise die periodische Fahrzeugüberwachung nicht in allen Fällen zum vorgeschriebenen Termin durchgeführt werden kann.
Bisher war eine Fristüberschreitung bei der Hauptuntersuchung von maximal 2 Monaten erlaubt, so Hüther. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt den für die Fahrzeugüberwachung zuständigen Bundesländern die Fristüberschreitung auf bis zu vier Monate zu erweitern. Dies gilt sowohl für private Fahrzeuge als auch für Nutzfahrzeuge. Nach vorliegenden Informationen hat bereits eine große Mehrheit der Bundesländer diesem Vorschlag zugestimmt.
Erhöhter Prüfaufwand muss weiter bezahlt werden
Der erhöhte Prüfaufwand, der von der Prüforganisation in Rechnung gestellt wird, wenn eine HU-Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen ist, bleibt davon aber unbeeinflusst, gibt Hüther zu bedenken. Entsprechend StVZO Anlage VIIIa, Nr. 2.2 entspricht dieser einer zusätzlichen Gebühr vom 0,2-fachen der HU-Gebühr.
Das BMVI hat ebenfalls vorgeschlagen, die Frist innerhalb derer ein Fahrzeug nach einer nicht bestandenen Hauptuntersuchung wieder vorgestellt werden muss von einem Monat auf zwei Monate zu verlängern. Damit soll den Autofahrern mehr Zeit für notwendige Reparaturen gegeben und mögliche Engpässe bei Werkstattterminen oder der Verfügbarkeit der Teile aufgefangen werden, erklärt Hüther.
HU-Termin nicht ohne Not überziehen
Diese Regelungen sind aber kein Freibrief dafür, den Hauptuntersuchungstermin ohne Not zu überziehen.
Die Überwachungsorganisationen führen in den Werkstätten weiterhin amtliche Prüfungen durch. Auch werden die Fahrzeuge weiterhin gewartet und repariert.
Erhard Hüther weist darauf hin, dass die Versicherung die Kunden bei einem Unfall in Regress nehmen kann, falls dieser durch einen Mangel am Fahrzeug verursacht wurde, der bei einer fristgerechten Hauptuntersuchung aufgefallen wäre.
Allen Verkehrsteilnehmern einen guten Start in den Frühling, wünschen die Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innung Südthüringen!
Foto: Kfz-Innung Südthüringen