Es wird gedreht, wie man es braucht
Hildburghausen. Jährlich vergibt die Stadt den Joseph-Meyer-Preis. Anträge hierfür sind zu stellen bis 30. September des Vorjahres. Danach gibt es nichtöffentliche Beratungen in den zuständigen Ausschüssen. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt im Stadtrat dann in der Dezembersitzung. So regelt es die Satzung.
Der Stadtrat Hildburghausen hat sich in diesem Jahr nur nicht daran gehalten. Er hat über den Joseph-Meyer-Preis auch schon für das Jahr 2021 entschieden, also ein Jahr zu früh. Statt die städtische Juristin auf die richtige Verfahrensweise hinweist, gibt sie nur die Auskunft an den Bürgermeister weiter: Es sei eine Kann-Bestimmung. Das ist allerdings falsch. Richtig ist, dass die Termine in der Satzung fest geregelt und nicht variabel sind.
3 Vorschläge gab es für den Preis im Jahr 2020. Nur 2 davon wurden anerkannt, weil der 3. zu spät kam. Hier galt also die Kann-Bestimmung nicht. Da es zu den verbliebenen im Vorfeld keine Einigung gab, kam es zu einem Kompromiss, der allerdings durch die Satzung nicht gedeckt ist. Möglich wäre es hingegen gewesen, den Preis zwischen mehreren Personen zu teilen. Nach Satzung ist es allerdings nicht möglich, über den Preis schon für das darauffolgende Jahr zu entscheiden. Das ist aber passiert. Meinen Antrag mit Verweis auf die Antragsfrist 30.09.2020 für das Jahr 2021 lehnte der Stadtrat mehrheitlich ab, und das mit Schützenhilfe der Juristin. Wider besseren Wissens?
Wer nun glaubt, dass er sich über den Inhalt der Satzung noch einmal informieren kann, wird auf der Homepage der Stadt Hildburghausen nicht fündig. Gerade deshalb wäre es für die neuen Stadträte hilfreich gewesen, im Vorfeld Hinweise zur Vergabe des Joseph-Meyer-Preises zu bekommen.
Ralf Bumann
Stadtrat
SPD-Fraktion des Stadtrates Hildburghausen
Foto: Südthüringer Rundschau