Friseure dürfen am Montag wieder öffnen. Aber der Besuch wird nicht so sein, wie vorher.
Erfurt. Friseursalons können ab Montag, dem 4. Mai ihren Betrieb wieder aufnehmen. Aber in Corona-Zeiten wird der Friseurbesuch ganz anders ablaufen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat in Abstimmung mit dem Zentralverband des Friseurhandwerks Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk entwickelt und veröffentlicht. Er enthält verbindliche Regeln, die Friseursalons umsetzen müssen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bei Friseurtätigkeiten zu reduzieren.
Diese Regeln gelten für Friseure
Um die Distanz von mindestens 1,5 Metern am Friseurarbeitsplatz einhalten zu können, muss die Anzahl der Friseurarbeitsplätze angepasst werden. Die Distanz von mindestens 1,5 Metern muss um jeden Arbeitsplatz in alle Richtungen eingehalten werden können. Dabei ist ein angemessener Bewegungsspielraum zu berücksichtigen.
Nur der jeweilige Kunde, die jeweilige Kundin und der oder die zuständige Beschäftigte dürfen sich für die Dauer der Friseurtätigkeiten einander nähern. Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen und ein Kundenumhang müssen konsequent eingehalten werden.
Die einzelnen Bewegungsräume sollten durch Markierungen und/oder Absperrungen verdeutlicht werden.
Wartebereiche und Spielecken sind zu schließen. Im Kassenbereich sollte ein Schutzschild zwischen Kundschaft und Kasse aufgestellt werden. Kontaktloses Bezahlen ist zu bevorzugen.
Das gleichzeitige Bedienen mehrerer Kunden und Kundinnen von einer beschäftigten Person ist nur unter konsequenter Beachtung der Schutzmaßnahmen möglich:
- gereinigte/unbenutzte Arbeitsmaterialien je Kunde oder Kundin verwenden,
- Schutzabstand von 1,5 Metern einhalten,
- persönliche Hygiene/Händedesinfektion/Wechsel von Einmalschutzhandschuhen und Mund-Nasen-Bedeckung beachten.
Friseurräume, auch Pausen- und Sanitärräume, müssen ausreichend belüftet werden – selbst bei ungünstiger Witterung. Dies reduziert etwaige Infektionsrisiken, da es möglicherweise in der Luft vorhandene erregerhaltige Tröpfchen verringert.
Hausbesuche oder mobile Friseurleistungen
Die notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen bei Hausbesuchen oder mobilen Friseurleistungen für Mitarbeitende und Kundschaft gelten entsprechend der Vorgaben für die Salons. Ob deren Einhaltung im privaten Umfeld des Kunden oder der Kundin möglich ist, ist vor dem Hausbesuch zu prüfen und sicherzustellen.
Besondere Infektionsschutzmaßnahmen für Friseursalons
Kunden oder Kundinnen sollten sich nach Betreten des Salons die Hände waschen oder desinfizieren.
Während der Kundenbedienung, bei der der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, müssen Beschäftigte sowie Kundschaft Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Die Kundin oder der Kunde muss einen Umhang tragen, der alle möglichen Kontaktpunkte abdeckt.
Saloninhaber oder -inhaberinnen müssen Mund-Nasen-Bedeckungen in ausreichender Zahl für die Beschäftigten bereithalten, da sie nach jeder Kundenbedienung und bei Durchfeuchtung gewechselt werden müssen. Gleiches gilt für Einmalhandschuhe, die die Beschäftigten ebenfalls nach jeder bedienten Person wechseln müssen.
Bei jedem Kunden, bei jeder Kundin sind die Haare zu waschen.
Beschäftigte tragen verpflichtend Einmalhandschuhe – von der Begrüßung der Kundschaft bis nach dem obligatorischen Haarewaschen. Nach jedem Kundenkontakt sind die Hände zu desinfizieren oder zu waschen. Wegen der hohen Hautbelastung durch vermehrtes Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen und intensivem Händedesinfizieren und -waschen muss verstärkt auf Hautschutz und Hautpflege geachtet werden. Händedesinfektion ist dem Händewaschen vorzuziehen, da es hautschonender ist. Das Händedesinfektionsmittel muss mindestens „begrenzt“ viruzid sein.
Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege dürfen derzeit nicht ausgeführt werden.
Jegliche Bewirtung hat zu unterbleiben. Auch Zeitschriften dürfen nicht zur Verfügung gestellt werden.
Kundinnen und Kunden dürfen sich derzeit die Haare nicht selbst föhnen, um Kontakte mit Geräten so gering wie möglich zu halten.
Nach jeder Kundenbehandlung sind Kontaktflächen wie Friseurstuhl und Ablagen mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger abzuwischen. Abgeschnittene Haare sind sorgfältig zu entfernen, nicht mit dem Föhn, mit Pinseln oder Ähnlichem.
Zutritt von Kundschaft und anderen Personen im Friseursalon
Der Zutritt der Kunden und Kundinnen oder anderer dritter Personen, zum Beispiel Handwerks-, Kurier- und Lieferdienste, sollte möglichst nur nach vorheriger telefonischer/digitaler Terminvereinbarung und Abfragen von möglichen Covid-19-Symptomen und Kontakt zu Erkrankten stattfinden. Wer ausnahmsweise unangemeldet den Salon betreten möchte, muss ebenfalls nach Covid-19-Symptomen und Kontakt zu Erkrankten befragt werden.
Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens/Verlassens des Salons sind mit deren Einverständnis zu dokumentieren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Kunden können nur bedient werden, wenn sie mit der Dokumentation einverstanden sind. Die Kundschaft muss über die Maßnahmen informiert werden, die aktuell im Salon zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 gelten (Mund-Nasen-Bedeckungen tragen, Händehygiene, Einhalten Husten-Nies-Etikette etc.).
Quelle: Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk (Stand: 22. April 2020)
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