Gastronomie und Hotellerie droht Pleitewelle – Freistaat verspricht neues Hilfspaket
Erfurt. Das Hotel- und Gaststättengewerbe braucht dringend Hilfe – im Freistaat droht eine Pleitewelle von noch nie dagewesenen Ausmaß – wenn nicht schnellstens eine Perspektive, wie es weitergeht aufgezeigt wird, und unverzüglich weitere Hilfen kommen.
Das Gastgewerbe in Deutschland, so auch in Thüringen, war die erste Branche, die von der Schließungsverfügung besonders betroffen war. So ist der Gastronomie und Hotellerie unwiederbringlich mehr als die Hälfte des Umsatzes im März, nunmehr auch der volle Umsatz des Monates April, mit den Ferien und den Osterfeiertagen, verloren gegangen.
„Die Enttäuschung ist riesengroß, da aus der Hoffnung eines Wiederanlaufes ab dem 20. April, letzte Woche, nach der Abstimmung der Ministerpräsidenten, nicht mal mehr ein Datum für unsere Branche im Raum steht, wann wir mit unseren Mitarbeitern wieder das machen dürfen, was wir eigentlich als unsere Berufung sehen, nämlich Gäste bewirten und beherbergen,“ so Mark A. Kühnelt, Präsident der DEHOGA Thüringen e.V.
„Es ist unbestritten, dass der Freistaat schnell und unkompliziert erste Hilfen zur Verfügung gestellt hat und uns auch bei den Vergütungen unserer Auszubildenden nicht im Regen stehen gelassen hat, das haben wir auch dankbar zur Kenntnis genommen, aber diese helfen den Betrieben nicht über die nächsten Wochen.
Das Verständnis für diese Maßnahmen kann, insbesondere vor den drohenden Verlust vieler Existenzen in unserer Branche, wohl kaum bis in den Mai andauern und sicherlich tatsächlich auch rechtlich nicht haltbar sein.
Wir alle wissen und akzeptieren als Teil der Gesellschaft in Deutschland unser höchstes Rechtsgut, die Volksgesundheit. Aber die Maßnahmen, die dazu notwendig sind und ergriffen werden müssen, sollten auch ausgewogen und angemessen sein. Dieser Eindruck schwindet leider, jedenfalls aus Sicht des Gastgewerbes, immer weiter.
Unverständlich ist für viele unsere Mitglieder, dass es aktuell ja nicht einmal einen Zeitplan gibt, wann die gastgewerblichen Betriebe wieder öffnen dürfen. Im gleichen Atemzug aber, können Geschäfte bis 800 m2 wieder öffnen und ab dem 4. Mai sogar Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit 30 Personen realisiert werden.
Gleichzeitig postulierten die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin das Großveranstaltungen bis 31. August 2020 nicht möglich wären, ohne auszuführen was Großveranstaltungen sind. Dies ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der Gastgeber, weil wir gerade auch von Veranstaltungen leben und diese dringend erforderlich sind für die wirtschaftliche Existenz der gastlichen Branche.
Aus heutiger Sicht wird es wohl auch unsere Branche sein, welche als letzte wieder öffnen darf. Die Dramatik daran ist, das alles ohne eigenes Verschulden bei einem ganz großen Teil zu dramatischen Existenzverlusten führen wird. Wenn eine Öffnung der Betriebe im Gastgewerbe wieder möglich ist, werden viele Geschäftsmodelle eben nicht weiter funktionieren können, wenn die Politik, aufgrund der Besonderheiten unseres Geschäftes, nicht klare verbindliche unkomplizierte und realistische Hilfen zur Verfügung stellt. Das Geschäft der Veranstaltungen ist ein langwieriges, diese werden eben gerade nicht von heute auf Morgen verkauft.
Wenn nun aus Schleswig-Holstein zu vernehmen ist, dass Großveranstaltungen ab 1.000 Personen nicht möglich wären, dann ist dies eine klare Ansage, wenn sie auch aus geschäftlicher Bewertung nicht zufriedenstellend ist, wird sie doch aufgrund der Gesundheit für uns alle auch Akzeptanz in unserer Branche finden und wir können jedenfalls Veranstaltungen bis 999 Personen annehmen und planen.
In diesem Zusammenhang ist es für unsere Branche, wo Existenzen auf dem Spiel stehen und wo bereits jetzt schon mehr als die Hälfte der gastgewerblichen Unternehmer im Freistaat massive Existenzangst haben und nicht wissen, ob sie diese Krise, wie gesagt in die wir völlig ohne Verschulden geraten sind, werden überstehen können, halte ich es nicht für angemessen, wenn der Chef der Thüringer Staatskanzlei Pro. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Die Linke.), in der Tagespresse zum Thema Großveranstaltungen ausführt: „Vor diesem Hintergrund ist eine Großveranstaltung gerade, wenn zu zwei Personen eine weitere dazukommt.“ Wertschätzung für eine Branche und ihre Mitarbeiter sieht anders aus! Das Mindeste was unsere Branche als Hauptleistungsträger im Thüringer Tourismus erwarten darf ist eine unverzügliche Klarstellung.“ schrieb Mark A. Kühnelt in seinem Statement am 19. April 2020.
45 Millionen Euro Unterstützung insbesondere für Gastronomie und Hotellerie
Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee kündigt weitere Unterstützung für Dienstleistungsunternehmen an, die durch die aktuellen Corona-Regelungen in besonderen Maße in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Dies gelte insbesondere für das Hotel- und Gaststättengewerbe. „Wir haben 45 Millionen Euro für die Existenzsicherung von Dienstleistungsunternehmen eingeplant, die aufgrund der Corona-Pandemie von Schließungen betroffen sind“, so Tiefensee.
Darüber hinaus bräuchten die Unternehmen einen Fahrplan, wann und unter welchen Bedingungen wieder geöffnet werden kann. „Gerade die Gastronomiebetriebe und die Hotellerie gehören zu den ersten, die angesichts der Krise schließen mussten – und wissen nach wie vor nicht, wie es weitergehen soll“, sagte der Minister. Deshalb gebe es in der Branche bundesweit inzwischen massive Existenzängste. „Allein in Thüringen steht der Fortbestand von bis zu 50 Prozent der gastgewerblichen Unternehmen auf dem Spiel“, so Tiefensee. „Das Thema gehört ganz dringend auf die Tagesordnung der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Ende April. All diejenigen Betriebe, die jetzt noch ganz und zu großen Teilen geschlossen sind, brauchen eine Perspektive.“
Tiefensee stellte sich zugleich hinter die Ankündigung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vom Wochenende, weitere Unterstützung für die besonders betroffenen Branchen bereitzustellen, zu denen die Gastronomie mit Sicherheit gehöre. Gegebenenfalls müsste eine Abstimmung mit dem Bund stattfinden, um möglichst einheitliche Regelungen für die Unterstützung des Dienstleistungs- und Gastgewerbes sicherzustellen. Das Programm solle nach Schaffung der notwendigen finanziellen und förderrechtlichen Voraussetzungen noch im Mai starten.
Neben dem Thüringer Rettungsschirm für Unternehmen, der Soforthilfe, Unternehmerkredite und Bürgschaften umfasst, bietet das Land für Gastronomie und Hotellerie finanzielle Unterstützung für die Zahlung der Azubi-Gehälter, da das Kurzarbeitergeld erst nach sechs Wochen Lohnfortzahlung möglich ist. Mit der Onlineseite www.thueringenpackts.de hat das Land eine Plattform geschaffen, auf der Gastronomiebetriebe etwa bestimmte Angebote für Lieferservices bekannt machen können.
Foto: Südthüringer Rundschau