Gegendarstellung zum Amtsblatt 14/2019 Seite 9 & 13
Leserbrief. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, da mir eine Gegendarstellung zu den Veröffentlichungen im letzten Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen, Ausgabe 14 Seite 9: „Stellungnahme des Landratsamtes Hildburghausen zu Leserbriefen des Herrn Mathias Scheffel“ und Seite 13: „Die Untere Bauaufsichtsbehörde informiert:“ von der Redaktion des Amtsblattes verweigert wurde, muss ich mich hier in der Rundschau dazu äußern.
Ich versuche die Fakten darzustellen, die Ihnen leider vom Landratsamt vorenthalten werden – urteilen können Sie selbst. Sie sollen auch wissen, dass keinem unserer beiden Haushalte diese Ausgabe des Amtsblattes zugestellt wurde. Ein Zufall? Wohl kaum!
1.) Die Strafandrohungen des Landratsamtes bzgl. Beleidigung und Verleumdung nehme ich zur Kenntnis. An Drohungen seitens des Staates kann ich mich noch sehr gut aus dem Jahre 1989 erinnern. Was das „unterste Niveau“ meiner berechtigten Kritik betrifft, das beurteilen Sie bitte selbst.
2.) Ein echtes Gespräch auf Augenhöhe hat im März im Landratsamt nicht wirklich stattgefunden, denn meine Argumente zur Sache wurden gar nicht angehört. Ich musste meinen Widerspruch zurücknehmen und sollte mein „Glück“ auf dem vorgegebenen Bauantrags- und entwürdigenden Klageweg versuchen, denn die Ablehnung des Antrages wurde mir „zugesichert“. Ein gemeinsamer VorOrt-Termin zur Erörterung der Situation wurde vom Amtsleiter abgelehnt. Auch der Landrat lehnte eine Aussprache mit mir ab.
3.) Meine geplante Überdachung ist keinesfalls ein Carport, sondern entspricht einem Geräteschuppen, welcher in einer Kleingartenanlage zulässig wäre (§ 3 BKleingG Abs.3). Falls notwendig, würde ich auch die Seitenwände schließen.
4.) Welche „natürliche Eigenschaft der Landschaft“ durch meine Maßnahme mehr als durch die bereits vorhandene Bebauung beeinträchtigt werden soll, kann keiner erklären.
5.) Gemäß Baugesetzbuch § 35 (2) „können“ sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden. Das ist ERMESSEN!
6.) „Ordnet sich ein zu beurteilendes Vorhaben einer bereits vorhandenen Bebauung unter, ist es in einer bestehenden Splittersiedlung zulässig!“ aus dem Urteil BVerwG 4 B 23. April 2004.
7.) In der Umgebung des Baugrundstückes wurde in der Vergangenheit sehr wohl mindestens eine Duldung vom Landratsamt für ein vergleichbares Gebäude ausgesprochen. Um beteiligte Personen zu schützen, muss ich jedoch vorerst auf weitere Details verzichten.
8.) Viele der in den Gartenanlagen bestehenden Gebäude wurden nach der Wiedervereinigung errichtet. Das Landratsamt hat Kenntnis davon und duldet diese ebenso. Ich habe hierzu die Aussage eines Bauamtsmitarbeiters unter Zeugen.
9.) Willkürformel: „Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheitssatz) ist verletzt, wenn sich bei der Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden lässt, kurzum, wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muss!“
10.) „Ergreift oder unterlässt die Behörde Maßnahmen zur Bekämpfung baurechtswidriger Zustände, so hat sie in allen vergleichbaren Fällen in der gleichen Art und Weise zu verfahren. Ihr ist es indes verwehrt, systemlos oder WILLKÜRLICH vorzugehen. Beschränkt sie sich darauf einen Einzelfall herauszugreifen, so handelt sie dem Gleichbehandlungsgebot zuwider!“ (BVerwG, 22. April 1995).
Das sollte reichen!
Da nun alle meine bisherigen Versuche für eine gerechte Behandlung in meiner Angelegenheit gescheitert sind, ich auch keine Aussicht auf Gerechtigkeit / Rechtsstaatlichkeit mehr erwarten kann und ich auch die Drohungen seitens des Landratsamtes ernst nehmen muss, werde ich vorerst alle weiteren Aktivitäten auf diesem Wege einstellen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen damit die Augen öffnen konnte. Es sind sicherlich viele Parallelen zu anderen Leserbriefen der letzten Wochen erkennbar.
Hier noch ein passender Spruch zur Sache: „Die Maschen des Gesetzes sind so seltsam geknüpft, dass sie große Fische durchlassen und kleine festhalten!“
Bitte bleiben Sie wachsam und wehren Sie sich!
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Scheffel
Rieth
Foto: Südthüringer Rundschau
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