Gesundheitsministerium lehnt Modellprojekte fürs Shopping vorerst ab
Erfurt/Landkreis Sonneberg. Weimar, Erfurt und der Landkreis Sonneberg müssen ihre Konzepte fürs Einkaufen unter Corona-Bedingungen nachbessern. Das Gesundheitsministerium hat die Modellprojekte abgelehnt.
Konzept zu Modellprojekt im Kreisgebiet wird erarbeitet
Kommunale Familie im Landkreis Sonneberg hält an Idee zur Öffnung des Einzelhandels fest
Der Landkreis Sonneberg und seine kreisangehörigen Städte und Gemeinden setzen sich weiter für ein zügiges Modellprojekt im Kreisgebiet ein, mit dem eine weitere Öffnung des Einzelhandels unter Corona-Bedingungen ermöglicht werden soll. Die in der Neufassung der Thüringer Sondereindämmungsverordnung verankerte Möglichkeit eines zeitlich und örtlich begrenzten Projektes zur Öffnung weiterer Einzelhandelsbereiche in Gebieten mit stabilen Inzidenzwerten unter dem Schwellenwert von 100 möchte man im Sinne der Bevölkerung und der heimischen Wirtschaft weiter geschlossen wahrnehmen. Hierauf haben sich der Landkreis und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in einer Telefonkonferenz verständigt und das weitere Vorgehen vereinbart.
Auf einen Erstantrag vom 12. März hin erhielt der Landkreis Sonneberg am Sonntagnachmittag eine Rückmeldung vom zuständigen Thüringer Gesundheitsministerium. Das Ministerium machte hierbei deutlich, dass eine Genehmigung von Modellprojektkonzeptionen nur erfolgen wird, wenn wichtige Grundbedingungen ausnahmslos erfüllt sind. Zu deren Konkretisierung sandte das Ministerium dem Landratsamt Sonneberg eine Checkliste mit insgesamt elf Punkten zu (siehe nachfolgende Informationen). Auch teilte man dem Landkreis mit, dass Öffnungen im Rahmen des Modellprojekts zeitlich auf maximal fünf Tage begrenzt sind und dass die Antragstellung beim Gesundheitsministerium mindestens fünf Werktage vor der geplanten Öffnung erfolgen muss.
In Abstimmung und mit Unterstützung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden stellt sich der Landkreis Sonneberg der durchaus schwierigen Aufgabe. Hierzu wurde im Landratsamt eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Bis Ende der Woche will man unter Erfüllung der zugesandten Checkliste ein Konzept für ein Modellprojekt erarbeiten und dieses zur Genehmigung an das Thüringer Gesundheitsministerium senden.
„Die uns übermittelten Auflagen sind sehr hoch. Aber wir nehmen die Herausforderung an und wollen unseren Menschen, unseren Einzelhändlern und unseren Städten und Gemeinden zeitnah ein solches Modellprojekt ermöglichen. Unser Konzept wollen wir bis Ende der Woche an das Ministerium senden. Danach erwarten wir eine zügige Prüfung und erhoffen uns eine möglichst schnelle Genehmigung“, erklärt Vize-Landrat und Stabsleiter Jürgen Köpper.
Grundvoraussetzung ist in jedem Fall, dass im Landkreis Sonneberg zu Beginn des Modellprojekts die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen den Wert von 100 Infektionen je 100.000 Einwohner unterschritten wird.
Checkliste Modellprojekte vom Thüringer Gesundheitsministerium
Rechtsgrundlage ist § 1 a Thüringer Verordnung zur Anpassung der Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung einer weiteren sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie gefährlicher Mutationen
Voraussetzungen:
1. Inzidenz im Landkreis oder der kreisfreien Stadt liegt seit sieben Tagen unter 100 Infizierten/100.000 Einwohner
2. Zeitlich begrenzte Öffnung – maximal fünf Tage
3. Örtlich begrenzt
4. Antragstellung beim TMASGFF mindestens fünf Werktage vor der geplanten Öffnung
5. Digitale Kontaktpersonennachverfolgung für die Zeit der Öffnung und die zwingende Einbindung von einer Software, die über eine Schnittstelle zu den Gesundheitsämtern (SORMAS) verfügt
6. Stellungnahme des örtlichen Gesundheitsamtes
7. Verpflichtendes Testkonzept und ggf. Sicherheitskonzept
8. Das Modellprojekt dient
a. der Untersuchung der Entwicklung des Infektionsgeschehens und
b. der diskriminierungsfreien Erprobung von Corona-Testkonzepten und von digitalen Systemen zur datenschutzkonformen Verarbeitung von personenbezogenen Daten und ihre Übermittlung an das Gesundheitsamt zur kurzfristigen und vollständigen Kontaktnachverfolgung
9. ggf. Anhörung des Landesdatenschutzbeauftragten
10. Zustimmung der obersten Gesundheitsbehörde (ggf. unter Auflage einer wissenschaftlichen Begleitung) ist zu erteilen
11. Zustimmung von TMBJS bei Modellprojekten im Bereich Bildung und Beteiligung anderer Ressorts bei Modellprojekten je nach Zuständigkeit
Foto: Südthüringer Rundschau