Gesundheitsministerkonferenz hebt Priorisierung beim Impfstoff von Johnson & Johnson auf
Berlin. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben bei einem digitalen Treffen entschieden, die Priorisierung für den Impfstoff von Johnson & Johnson aufzuheben.
Die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen für Gesundheit von Bund und Ländern nehmen die berichteten Fälle von Hirnvenenthrombosen im Zusammenhang mit einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (J&J) ernst. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat heute vor dem Hintergrund dieser berichteten Fälle ein Stellungnahmeverfahren zu einem überarbeiteten Beschlussentwurf ihrer COVID-19-Impfempfehlung eingeleitet. Darin schlägt die STIKO die Empfehlung einer Verimpfung des Impfstoffs von Johnson & Johnson für Personen im Alter über 60 Jahren vor. Nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz durch den Patienten soll die Impfung – analog wie bei Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca – auch bei jüngeren Impfwilligen möglich sein.
Die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen für Gesundheit der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit vereinbaren folgendes Vorgehen: Der Impfstoff von Johnson & Johnson kommt ab dem 10. Mai 2021 zum Einsatz bei:
a) Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
b) Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz entscheiden, mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft werden zu wollen.
Um unter diesen Umständen eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen sowie eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe von Johnson & Johnson sicherzustellen, erfolgt auf Grundlage des § 1 Abs. 3 der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes für diesen Impfstoff bei den geplanten Impfungen in den Arztpraxen und durch Betriebsärzte keine weitere Priorisierung.
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