Gleichbehandlungsgrundsatz – nicht in Masserberg
Leserbrief. Bei unseren Recherchen zu möglichem Einsparpotenzial im Haushalt der Gemeinde Masserberg, mussten wir feststellen, das neun Einwohner der Gemeinde keine Abwassergebühren zahlen. Auch Beiträge zur Errichtung der beiden kommunalen Gruppen-Kläranlagen im OT Fehrenbach wurden den Nutzern von der Gemeinde nicht berechnet, obwohl die Anlagen bereits im Jahr 2015 in Betrieb genommen wurden. (Die Beitragssatzung wurde seinerzeit außer Kraft gesetzt und ist bis heute weder neu beraten noch beschlossen – ebenso eine notwendige Änderung der Gebührensatzung).
Die Gesamtkosten der beiden Anlagen belaufen sich auf rund 400.000 Euro. Jährlich werden rund 400 Kubikmeter Abwasser gereinigt. Die anfallenden Kosten werden auf die anderen Einwohner und natürlich die Hotels über deren Abwassergebühr umgelegt. Unfreiwillig zahlt die Mehrheit der Einwohner offenbar die Kosten der 9 Einwohner in Fehrenbach.
Dies ist natürlich nicht den 9 Einwohnern anzurechnen, sondern der Gemeinde Masserberg und der MAB GmbH. Und dass es sich hier nicht um eine Lappalie handelt, zeigt folgende Rechnung: Die jährliche Abschreibung der beiden Kläranlagen beträgt rund 17.000 Euro. Hinzu kommen die Abschreibung der Kanäle und die Betriebskosten. Zusammen rund 30.000 Euro (kalkulatorische Kosten) pro Jahr. Dies muss durch die Abwassergebühren (eigentlich) erwirtschaftet werden. 30.000 Euro auf 400 Kubikmeter aufgeteilt – jeder kann die Gebühr pro Kubikmeter errechnen – und das für rückwirkend 4 Jahre seit 2015.
Alternativ könnte die Gemeinde eine Beitragsfinanzierung beschließen im Nachhinein. 70 % der Bausumme – aufgeteilt auf 8 Grundstücke, d.h. 35.000 Euro pro angeschlossenem Grundstück zuzüglich der laufenden Kosten über die Abwassergebühren. Dies ist natürlich unzumutbar für die Betroffenen.
Aber auch unzumutbar für all die, die für ihr eigenes Haus die Abwassergebühr und die Fäkalschlammentsorgung zahlen. Noch extremer muss sich die Situation für diejenigen darstellen, die mit der Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für eine grundstücksbezogene vollbiologische Kläranlage mehrere Tausend Euro aufbringen mussten und auch die laufenden Betriebskosten selbst zahlen müssen, weil sie aus der Solidargemeinschaft, in die sie Jahrzehnte lang einzahlten, entlassen wurden.
Bleibt die Frage, warum es zu dieser Situation kommen konnte. Dies hängt damit auch zusammen, dass Anträge von der Fraktion BI-OW, die wir seit 2015 stellen, nicht entsprechend bearbeitet werden oder mit den Stimmen aller anderen Fraktionen in den Ausschuss verwiesen werden, der seit Dezember 2015 nicht mehr getagt hat.
Es ist nicht mehr nur unsere Vermutung, es ist jetzt als Tatsache anzusehen, dass der einzige Grund für diese Situation politisch motiviert war und bis heute ist. Offensichtlich waren sich alle einig, denn man hätte bereits 2014 bestätigen müssen, dass das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Gemeinde eine unzumutbare Belastung für die Bürger darstellt. Man hätte also der BI Recht geben müssen. Und das vor der Wahl 2014. Nein! Da lässt man lieber andere zahlen, um die Wahrheit zu verschweigen: Ein nicht gut zu machender Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz! Aber – man war sich einig, politisch, weil nicht aufgeklärt werden sollte. Keiner, außer uns hatte Interesse daran.
Die Frage ist auch, warum das Solidarprinzip (in einem Zweckverband völlig normal) nicht greifen kann. Vereinfacht beantwortet: Weil das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Gemeinde von Seiten der Kommune nicht umgesetzt wurde und voraussichtlich auch nicht umgesetzt werden kann, weil es massiv fehlerbehaftet ist und den Grundsätzen des neuen Wassergesetzes nicht genügt.
Aus diesem Grund hat die Bürgerinitiative (BI) angeboten, das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der BI, das bekannterweise geprüft und als umsetzbar eingestuft wurde und das dem neuen Gesetz genügt, der Gemeinde zu übergeben. Bleibt abzuwarten, wie sich der Gemeinderat positionieren wird.
Im Moment läuft die Gemeinde Gefahr, dass die Gebühren verjähren. Die Änderung des Wassergesetzes steht bevor, das z. B. zum Inhalt hat, dass innerhalb geschlossen bebauter Siedlungsgebiete mit mehr als 200 Einwohnern zentrale Kläranlagen errichtet werden müssen, somit nicht solche Sonderlösungen oder Kleinkläranlagen, wie sie im derzeit existierenden Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Gemeinde vorgesehen sind und teilweise durch Grundstücksbesitzer privat bereits umgesetzt werden mussten.
Eine bereits damals von uns angemahnte Fehlinvestition, die sich sehr wohl auf den Haushalt der Gemeinde auswirkt. Es fällt aber offenbar leichter, 3 Euro Kurtaxe zum Schließen von Haushaltslöchern zu beschließen, als nachhaltige und vernünftige Lösungen zu suchen oder auf die Rückzahlung des der MAB gewährten Kredites für den Bau der oben beschriebenen kommunalen Anlagen bis heute zu verzichten.
Und auch hier wieder Fehler aus der Vergangenheit, die heute wirken. Wir sind vor fast 5 Jahren angetreten, solche Fehler in der Vergangenheit zu finden, um sie zukünftig vermeiden zu können. Und die anderen Fraktionen haben gemeinsam versucht, dass zu verhindern. Jetzt haben wir in der Gemeinde rechtswidrige Zustände – bei der Gleichbehandlung beim Thema Abwasser. Aber nicht nur das: Die Höhe der Abwassergebühren ist prinzipiell zu hinterfragen.
Nur kostendeckend ist dieser Zustand nicht, reichten die Gebühren derer, die zahlen, doch aus, andere von den Gebühren zu befreien. Die Gebühren sind also definitiv zu hoch – seit Jahren.
Jetzt entscheidet sich, welches Gemeinderatsmitglied bereit ist, uns bei der Aufklärung und Lösung dieses Problems zu unterstützen. So jedenfalls kann es nicht weitergehen. Die Fraktion BI-OW hat entsprechende Anträge gestellt. Es wird sich zeigen, wie man damit umgeht. Verschwinden auch diese Anträge in den unendlichen Tiefen der Schubladen? Sollen weiter Einwohner unfreiwillig die Abwassergebühren anderer zahlen? Zwingt man weiter Grundstücksbesitzer, die Solidargemeinschaft zu verlassen, indem (bald) gesetzwidrig der Bau von Kleinkläranlagen in geschlossenen Ortschaften verlangt wird? Wie geht man mit dieser vorsätzlichen politisch motivierten Fehlinvestition um? Werden Konsequenzen gezogen? Oder ist man sich weiter einig beim Verhindern der Aufklärung – nicht nur beim Abwasser?
H. Gießler
Bürgerinitiative Oberer Wald
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