Hauptmann: Rundfunkbeitragserhöhung stoppen
Berlin. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat im Februar für die Jahre 2021 bis 2024 einen Finanzbedarf von 1,5 Milliarden Euro ermittelt und eine Erhöhung der Rundfunkbeiträge um 86 Cent monatlich von derzeit 17,50 Euro auf 18,36 Euro empfohlen. Die Länderparlamente sollen Mitte Dezember über die Anhebung des Beitrags abstimmen. In Landtag von Sachsen-Anhalt artet die Diskussion darüber in eine politische Schlammschlacht aus, über die sogar die Koalition aus CDU, SPD und Grünen zerbrechen könnte. Die Landtagsfraktion der CDU Sachsen-Anhalt will dem Staatsvertrag über die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht zustimmen.
Ich begrüße diese klare Haltung. Auch ich lehne die vorgesehene Erhöhung des Rundfunkbeitrages weiter ab. In Zeiten, in denen Millionen Menschen in Kurzarbeit sind und Hunderttausende Arbeitnehmer um ihre Jobs bangen müssen, ist eine weitere Belastung für die Bürgerinnen und Bürger schlicht nicht vermittelbar. Selbstverständlich gibt es gerade während der Corona-Pandemie ein erhöhtes Informationsbedürfnis der Bevölkerung, das die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in die Pflicht nimmt. Hierfür reicht der bisherige Beitrag jedoch bei weitem aus.
Ich sehe vielmehr einen erheblichen Reformbedarf innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der zuvorderst eine Kostensenkung in den Blick nehmen sollte. Die seit Jahrzehnten geführte Debatte über Auftrag und Struktur der Öffentlich-Rechtlichen hat bisher zu nichts geführt. Fakt ist: Das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender liegt bereits heute deutlich über einer „Grundversorgung“ an Informationen. Unzählige Spartenkanäle, Fußballübertragungen und teure TV-Eigenproduktionen stehen gegenüber einem sinkenden Angebot politischer Informationsformate und Dokumentationen. Wenn sich ARD, ZDF und Deutschlandfunk wieder auf ihren eigentlichen Informationsauftrag zurückbesinnen würden, ließe sich das Programm auch mit einem deutlich geringeren Beitrag aufrechterhalten. Private Sender müssen in diesen wirtschaftlich angespannten Zeiten um jede Werbeminute kämpfen, während Fernsehsendungen wie ,Der Bergdoktor‘ oder ,Das Traumschiff‘ über Gebühren finanziert werden und sich damit jeglichem Konkurrenzdruck entziehen.
Die Kritik an der klaren Haltung der CDU in Sachsen-Anhalt zeugt auch von einem mangelnden Demokratieverständnis. Vor einem „Rechtsruck“ und einer angeblichen Kooperation mit der AfD zu warnen, sollte die CDU-Fraktion die Beitragserhöhung ablehnen, ist absurd. Die vom Bundesverfassungsgericht immer wieder bestätigte „Staatsferne“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beruht auf Staatsverträgen, die von den Landesregierungen ausgehandelt und den Landtagen bestätigt werden. Was hat es mit Demokratie zu tun, den Landtagsabgeordneten der CDU Sachsen-Anhalt, wie von mehreren Seiten geschehen, vorzuwerfen sie verstießen gegen das Prinzip der Staatsferne, weil sie ihrer Pflicht als gewählte Volksvertreter nachkommen und rationale Argumente in die Debatte einbringen? Wer sich der Debatte entziehen und Kritik untersagen will, legt die eigentliche Säge an die Wurzeln der Demokratie.
Mark Hauptmann, CDU
Mitglied des Deutschen Bundestages
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