Hindernisse beim geplanten Fußweg/Naturlehrpfad Rappelsdorf
Initiatoren bitten Schleusingens Bürgermeister um Unterstützung
Rappelsdorf. Die Umsetzung des Fußweges entlang der Schleuse wurde lange geplant. Es war nicht wie vom Bürgermeister geäußert, kein „Einfach Loslegen“. So gab es von Januar bis März 2019 Absprachen/Anfragen mit allen Beteiligten. Die Stadtverwaltung wurde angefragt und um eventuelle Unterstützung gebeten. Diese war nach erster Aussage nicht grundstücksberührt, so dass alles weitere ehrenamtlich durch den Ortsteilrat Rappelsdorf organisiert wurde.
So wurde eine Vorortbesichtigung mit dem zuständigen Flussmeister und der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Hildburghausen durchgeführt. Es gab ein Gespräch mit der damaligen Nutzerin, welche sich bereit erklärte, den Koppelzaun einen Meter nach innen zu versetzen und es gab Gespräche mit der Rennsteigbahn als Eigentümer über den Freischnitt vom Wildwuchs zwischen Schleuse und Bahn. Allen Beteiligten war auch klar, dass im Ergebnis kein qualifizierter Fußweg, sondern ein einfacher Trampelpfad als Naturlehrpfad wieder entstehen soll. Von allen Seiten kam „grünes Licht“. Auch der Angelverein Schleusingen fand die Idee gut.
Da der Naturschutz eingehalten werden musste, konnte der Freischnitt erst im Herbst 2019 erfolgen. So wurde am 9. November 2019 von 10 ehrenamtlichen Helfern aus Rappelsdorf dieser beliebte Trampelpfad, welcher einen Rundweg von ca. 3 km schließt, frei geschnitten.
Alles könnte bereits fertig, so zu sagen auf kleinem Dienstweg erledigt sein, wenn nicht die damaligen Nutzer, und wie sich herausstellte, zum damaligen Zeitpunkt noch ohne Nutzungsvertrag/Pachtvertrag, die Arbeiten nicht behindern würden.
Nach Grundstücksrecherche kam heraus, dass es sich bei dem strittigen Grundstück um einen Altlauf der Schleuse handelt, für den im Ergebnis die Stadt Schleusingen zuständig ist.
Am 9. November 2019, dem Tag des Freischnittes gab es zu diesem Grundstück weder einen Nutzungs-, noch einen Pachtvertrag, so dass entgegen der Aussage des Bürgermeisters im Presseartikel vom 13. Mai 2020 die Stadtverwaltung Schleusingen als Eigentümer unser Ansprechpartner ist und bleibt.
Der Pachtvertrag wurde erst in der 1. Februarwoche 2020 zwischen der Stadtverwaltung Schleusingen und den Pächtern geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war dem Bürgermeister das Ansinnen des Trampel/Naturlehrpfades längst bekannt und bei Abschluss des Pachtvertrages hätte der Umstand einer Duldung eines Wegerechtes entlang der Schleuse durch den Bürgermeister thematisiert und umgesetzt werden können. Dies wurde Herrn Henneberg sogar vor(!) Abschluss am 27. Januar 2020 schriftlich durch den Ortschaftsrat mitgeteilt.
Auch zu diesem Termin am 27. Januar 2020 im Rathaus Schleusingen liegt ein nicht beanstandetes Protokoll vor.
Weiterhin hätte die Stadt Schleusingen den Pächter in dem Pachtvertrag auf das neue Thüringer Wassergesetz (ThürWG) 2019 aufmerksam machen müssen. Darin ist die Nutzung von Gewässerrandstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften eindeutig geregelt.
All diese Vorschriften werden von den Pächtern nicht eingehalten und sind nun das Ärgernis der Einwohner und Nutzer des Fußweges.
Wir würden es begrüßen, wenn der Bürgermeister der Stadt Schleusingen wie im Presseartikel der Tagespresse in Aussicht gestellt, uns nunmehr bei unserer ehrenamtlichen Arbeit unterstützen würde, damit der geplante Naturlehrpfad bald möglichst seiner Bestimmung übergeben werden kann.
U. Hoffmann
stellv. OTB Rappelsdorf