Hortgebühren: Eltern bekommen für Dezember 2020 nur Betriebskosten zurückerstattet
Landkreis Hildburghausen. Wegen der dramatischen Pandemielage im Landkreis Hildburghausen im 4. Quartal wurden im Landkreis Ende November 2020 die Schulen geschlossen. Eine Hortbetreuung fand im kompletten Dezember 2020 dementsprechend nicht statt. Die Elternbeteiligung der Hortbetreuung für den Monat Dezember wurde allerdings trotzdem eingezogen.
Der Kreistag von Hildburghausen hat auf Antrag von Landrat Thomas Müller hin in seiner Sitzung vom 10. März 2021 bereits beschlossen, den Eltern den Anteil der Betriebskosten aus den Hortgebühren zu erstatten.
„Es ist nur logisch, dass wir den Eltern das Geld für eine nicht erbrachte Leistung zurückzahlen. Nicht erst seit der Pandemie sind viele Familien auf jeden Euro angewiesen“, weiß der Landrat. Beschlossen wurde außerdem, den Freistaat Thüringen aufzufordern, den Anteil der Personalkosten aus den Hortgebühren dem Landkreis Hildburghausen für den Dezember zurückzuerstatten. Die Erstattung des Freistaats würde vom Landkreis wieder an die Eltern zurückgeführt werden.
Der am 12. März 2021 gefasste Beschluss des Thüringer Landtags sieht allerdings nur eine Erstattung der Beiträge ab dem 1. Januar 2021 bis einschließlich 31. Dezember 2021 vor, wenn eine Schule in einem Monat mehr als 15 Kalendertage geschlossen ist. Aus diesem Grund hat Landrat Müller direkt Kontakt mit Ministerpräsident Bodo Ramelow aufgenommen, um zu erwirken, dass die entsprechenden Hortgebühren auch für den Dezember 2020 von Seiten des Landes erstattet werden. Die Thüringer Staatskanzlei erklärte daraufhin, dass es keinen rechtlichen Spielraum außerhalb des Gesetzes gebe, die Gebühren zu erstatten. „Es ist enttäuschend, dass die starren Strukturen der Landesregierung hier die Rückzahlung der Personalkosten für die Hortbetreuung verhindern“, bilanziert der Landrat.
Mit dem Versagen der Zahlung wächst für das Landratsamt auch der bürokratische Aufwand der Rückzahlung. „Dadurch, dass wir als Landkreis nun nur noch die Betriebskosten erstatten können, muss jeder Auftrag einzeln aufgeschlüsselt und bearbeitet werden“, so Müller. „Damit wird die Rückzahlung von unserer Seite noch einige Zeit in Anspruch nehmen, wofür wir um Verständnis bitten.“
Die Pandemie und die damit verbundene teilweise Schließung der Schulen bringt aktuell viele weitere Fragen für die Eltern mit sich. Abmeldungen und Ummeldungen während des laufenden Schuljahres müssen bis zum 15. des Monats schriftlich bei der jeweiligen Schule erfolgen und werden zum Monatsende wirksam. Auch eine Abstufung der Betreuungsstunden von „über zehn“ auf „unter zehn“ Stunden ist hierbei möglich. Wenn Präsenzunterricht stattfindet, ist die Schule verpflichtet eine Hortbetreuung für die angemeldeten Kinder in einem angemessenen Zeitrahmen zur Verfügung zu stellen.
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