Impftermine für Beschäftigte in den Kindertagesstätten, Grundschulen und Förderschulen
Erfurt. Thüringen wird ab heute (25. Februar 2021) Impf-Termine für das Personal in Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und Förderschulen anbieten. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums, dass diese Gruppen nun doch früher geimpft werden können als ursprünglich vorgesehen. In Thüringen soll es nach den Plänen des Gesundheitsministeriums und des Bildungsministeriums zwei spezielle Impftermine für das betroffene Personal geben: An den kommenden beiden Sonntagen (28. Februar und 7. März 2021).
Dazu erklärt die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner: „Es gab große Einigkeit unter den Gesundheitsministerinnen und -ministern, dass wir mit der schrittweisen Öffnung der Kindergärten und Schulen auch das dort tätige Personal besonders schützen müssen. Mit dem Beschluss geht unser Plan, nämlich die nächsten Sonntage für die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und Förderschulen zu reservieren, auf. Ich hoffe, dass die Beschäftigten aus diesen Bereichen das Angebot zahlreich nutzen werden.“
Der Thüringer Bildungsminister Helmut Holter ergänzt: „Ich freue mich, dass es nun so schnell geht, und dass wir in Thüringen gemeinsam auch schnell und konkret Impftermine anbieten können. Mein Ziel ist, dass wir zu einer breiten Impfung des Personals kommen. Dazu müssen wir auf die Bereitschaft der Beschäftigten setzen und darum werben. Die Impfung ist und bleibt freiwillig. Aber wir wollen gemeinsam Überzeugungsarbeit leisten, dass die Impfung sicher und wirksam ist und dass jeder und jede Geimpfte nicht nur sich selbst, sondern uns alle sicherer macht. So können wir die Sicherheit des Schul- und Kindergartenbetriebs schnell und nachhaltig weiter verbessern. Daher meine eindringliche Bitte an alle Beschäftigten, für die das jetzt möglich wird: Lassen Sie sich impfen! Das ist unser Ausweg aus der Krise.“
Der Beschluss umfasst nicht nur das pädagogische Personal in den betreffenden Bereichen, sondern auch weitere dort beschäftigte Personengruppen wie die Hausmeisterdienste, das Schulküchenpersonal oder die Sekretärinnen. Zum Bereich Grundschulen gehört auch die Primarstufe an Gemeinschaftsschulen, die eine Primarstufe vorhalten. Die Beschäftigten freier Schulen sind selbstverständlich gleichberechtigt.
Das Thüringer Bildungsministerium und das Gesundheitsministerium erarbeiten aktuell in enger Abstimmung die notwendige Arbeitgeberbescheinigung, welche zum Nachweis der Impfberechtigung an den Impfstellen vorzuzeigen ist. Das Formular wird den Impfberechtigten der betreffenden Bereiche über das Bildungsministerium voraussichtlich am Mittwoch zur Verfügung gestellt.
Um den Beschluss schnell umzusetzen, stehen kurzfristig rund 10.000 Impftermine an den kommenden beiden Sonntagen (28. Februar und 7. März 2021) für die Impfberechtigten aus den Kindergärten, Grund- und Förderschulen zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über das Terminvergabe-Portal www.impfen-thueringen.de. Dort werden die entsprechenden Auswahlkriterien geschaffen.
Zum Prozedere über die kommenden beiden Wochenenden hinaus werden wir rechtzeitig informieren. Ab dem 10. März 2021 sollen die ersten beiden größeren Impfzentren in Erfurt und Gera öffnen. Dort könnten die Impfungen auch für die Beschäftigten aus den Kindertagesstätten, Grund- und Förderschulen in größerem Umfang fortgesetzt werden.
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