Jetzt wird alles gut, Klöckner plant Gassigeh-Verordnung für Hundebesitzer!
Berlin/Hildburghausen. Die Bundesregierung plant eine Reihe neuer Regeln. So besagt eine Verordnung aus dem Landwirtschaftsministerium, dass Hundebesitzer mindestens zweimal am Tag mit ihrem Tier Gassi gehen sollen. Dies sei eine neue Erkenntnis der zuständigen Ministerin Klöckner. Na, herzlichen Glückwunsch dazu.
Eine solche Anordnung erzeugt jedoch einige Fragen, so gut gemeint sie auch sein mag, zum Beispiel die nach Kontrolle, Kontrollpersonal und Zwang. Wobei die im nächsten Jahr anstehende Bundestagswahl bei diesen Geistesblitzen vermutlich nicht von geringer Bedeutung sein dürfte. Außerdem wäre dem Tierschutz mehr geholfen, wenn Welpentransporte und Tierquälerei endlich konsequent kontrolliert und geahndet würden. Aber das hieße auch, die Freizügigkeit der EU infrage zu stellen und soweit geht die Tierliebe der Regierung dann wohl doch nicht.
Ich frage mich, wie eine solche Verordnung kontrolliert werden soll. Die Ministerin schiebt die Verantwortung dabei einfach auf die Länder respektive auf die Ämter auf Kreisebene. Da steht dann also der hiesige Veterinäramtsmitarbeiter vor der Haustür von Oma Mechthild und fragt freundlich nach, wie oft sie heute mit ihrem Waldi schon draußen war. Für den Fall der Nichteinhaltung gibt es dann ein Knöllchen, im Abkassieren ist dieser Staat schließlich unschlagbar.
Ich sehe die Gesichter der Amtsmitarbeiter vor mir, als die Nachricht über den Ticker lief. Sie sollen das Gassi gehen bei über 100.000 registrierten Hunden in Thüringen überwachen. Das ganze Land wird vor die Wand gefahren, aber wehe, wenn du zu lange parkst, die „Demokratieabgabe“ nicht zahlst oder mit deinem Dackel nicht zweimal am Tag um den Block gegangen bist. Dann schlägt der Rechtsstaat gnadenlos zu.
Stattdessen wäre es nötig, Vermehrstationen konsequent aufzulösen und die Personen mit entsprechenden Strafen zu versehen, die abschreckend sind. Ebenso ist es seit vielen Jahren dringend geboten, illegale Hundetransporte zu unterbinden. Auch Kampagnen, die unsere Tierheime unterstützen, sind nützlich. Sowie Überlegungen, wie man potenzielle Hundebesitzer über die Bedürfnisse des Tieres informiert, so dass eine „Gassigeh-Verordnung“ erst gar nicht erfunden werden muss.
Da schweigt sich die Politik aus, auch über die zunehmenden Pressemeldungen von Tierquälerei. Apropos, Anfragen hierzu an die Landesregierung sind häufig mit dem Hinweis „Dazu liegen keine Kenntnisse vor“ versehen. Aha, aber das Gassi gehen kontrollieren wird garantiert klappen. Auch in den Schulen muss Achtung vor anderen Lebewesen und der Umwelt wieder Einzug halten, etwa durch Besuche im Tierheim, durch Spaziergänge im Wald und Mitmachaktionen wie Müllsammlungen.
All das und vieles mehr hat die Altpolitik massiv versäumt. Wenn Politik jahrelang negativen Entwicklungen nur zusieht und dann der Profilierung halber Aktionismus vortäuscht, kommt so etwas heraus wie die „Gassigeh-Verordnung“ der Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner oder auch die jüngsten grünen Verbotsvorschläge zu Schottergärten aus dem Thüringer Umweltministerium.
Klöckner begründet ihre Verordnung mit „neuen Erkenntnissen“. Sollte es tatsächlich neu für die Ministerin sein, dass Hunde ausreichend Auslauf brauchen und bestimmte Zuchtmerkmale zu schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Tier führen, dann schließt sich die Frage nach ihrer Kompetenz für dieses Amt ebenso an. Wie auch bei anderen Ministern dieser Bundes- und Landesregierungen.
Nadine Hoffmann, MdL
Sprecherin für Umweltpolitik und Tierschutz der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag
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