Kleiner Thüringer Wald und Windkraftvorranggebiet – Wahlkampfthema?
Leserbrief. Nun hat der CDU-Abgeordnete Henry Worm doch noch seine Hausaufgaben erfüllt, als er in der Einwohnerversammlung vom 16. Mai 2019 in Schleusingen (Tagespresse vom 18. Mai 2019, S. 15) daraufhin einen eindeutigen Appell erhielt. Doch sind die Stellungnahmen des Staatssekretärs im Thüringer Landtag Olaf Möller (B90/Die Grünen) zur Anfrage von Worm, wie auch die Aussage in ihrer Pressemitteilung der CDU-Landtagsabgeordneten Kristin Floßmann (Tagespresse vom 31. Juli 2019, S. 9) zur Sache der „In Schutz-Stellung des Kleinen Thüringer Waldes“ derart widersprüchlich, dass der kleine Bürger im Lande sich vorkommt, als sei er ein Depp, dem man alles erzählen kann. Da stellt doch besagter Staatssekretär klar, dass dem Landtag seit 1992 keine Anfrage zur Prüfung der Schutzwürdigkeit des „Kleinen Thüringer Waldes“ aus dem Landkreis Hildburghausen bekannt sei. Nun fragt sich der kleine Bürger des Landes, was ist denn nun richtig oder was ist hier wahr?
Dazu weitere Fakten: In der Antwort auf die Anfrage von Steffen Harzer (Die Linke) führt die Landesregierung aus, dass sie der Auffassung ist, die sogenannte „Döpelstudie“ wäre eine taugliche Grundlage für die Erarbeitung der Regionalpläne – die Studie, die bereits 2013 vom damaligen Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr unter seinem Minister Christian Carius (CDU) sowie ergänzend vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft unter Ministerin Birgitt Keller (Die Linke) im Jahr 2015 eine sogenannte Haupt- und Ergänzungsstudie zur Ermittlung von Präferenzräumen für die Windenergienutzung in Thüringen erstellt wurde.
Diese Aussage deckt sich inhaltlich mit der gleichen Information des Landtagsabgeordneten Steffen Harzer in seinem Beitrag zu „Wahrheit, Wind und Windkraft“ in der Südthüringer Rundschau vom 4. Mai 2019. Nun fragt sich der kleine Bürger des Landes natürlich, ob eine derartige von der Landesregierung als Grundlage für festzulegende Präferenzräume benannte Studie als Prüfungsvorgaben für die Regionalen Planungsgemeinschaften nicht eine ausreichende und sichere Planungsgrundlage sei, doch da hat er sich getäuscht und nicht mit den schlauen Köpfen der vier Planungsgemeinschaften (alle CDU) in Thüringen gerechnet.
Diese Planungsgemeinschaften negierten sowohl benannte Studie als auch den von der Landesregierung verabschiedeten „Windkrafterlass“ (Mindestabstände zur Wohnbebauung von 1.000 m zu Horsten von Rot Milanen, Nestern von Schwarzstorch etc.), sie beauftragten eine eigene Studie zur Ermittlung von Vorranggebieten!!! Wofür, fragt sich der kleine Bürger?
Da stellt sich unser verehrter Herr Landrat Thomas Müller (CDU) vor die aufgebrachte Masse von besorgten Bürgern der gesamten Region zur Veranstaltung der Verwaltungsgemeinschaft Feldstein vom 7. Mai 2019 und will den Leuten erklären, dass er gesetzlich verpflichtet sei, den Regionalplanentwurf auszulegen und damit das Verfahren zu beginnen. Die Neuerstellung eines Planes sei die einzige Möglichkeit, dass alles rechtlich sauber ist und nicht jeder Windenergiebetreiber irgendwo nach dem Baugesetz einen Windpark betreiben und womöglich gerichtlich durchsetzen kann.
Der Clou der ganzen Veranstaltung sein Zitat: „Es ist schon immer meine Auffassung gewesen – Windkraftanlagen gehören nicht in den Wald“! Ja, warum dann nicht die Beachtung besagter „Präferenzräume“, da wäre doch von vornherein schon die ganze Angelegenheit für Vorranggebiete im „Kleinen Thüringer Wald“ vom Tisch gewesen – fragt sich der kleine Bürger des Landes – oder sind nicht doch hier parteipolitische Entscheidungen vorrangig präsent? Darauf hätte ich, als ein kleiner Bürger des Landes, gerne eine wahrheitsgetreue Antwort.
Wolfgang Keller
Ehrenberg
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